Pflegereform steht vor der Aufspaltung

Gesundheitsminister Bahr bastelt eifrig an der Pflegereform - mit Spannung wird der Gesetzentwurf erwartet. Möglicherweise werden es sogar zwei Gesetze - womöglich nur, um die Zustimmungspflicht des Bundesrates zu umgehen.

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In den nächsten Wochen will Gesundheitsminister Daniel Bahr seinen Gesetzentwurf zur Pflegereform vorlegen.

In den nächsten Wochen will Gesundheitsminister Daniel Bahr seinen Gesetzentwurf zur Pflegereform vorlegen.

© Tobias Kleinschmidt /dpa

BERLIN (af/sun). Mit Spannung erwartet wird der Gesetzentwurf zur Pflegereform aus dem Gesundheitsministerium (BMG). Er solle in den nächsten Wochen vorliegen, heißt es in der Regierungskoalition.

Möglicherweise sind bis dahin zwei Gesetze daraus geworden. Eines, das die Ausweitung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung regelt und eines für die Förderung der privaten Vorsorge zur Absicherung der Pflege.

Die im November alleine vom Gesundheitsministerium formulierten Eckpunkte zur Pflegereform hatten noch beide Elemente zusammenaufgeführt. Diese sehen vor, den Beitrag zur Pflegeversicherung ab 2013 um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent der Bruttoeinkommen zu erhöhen, für Kinderlose etwas mehr.

Außerdem will die Regierungskoalition Anreize zur privaten Absicherung von Pflegerisiken setzen.

FDP hat sich noch nicht entschieden

Im BMG geht man fest davon aus, dass das Gesetzesverfahren gesplittet wird. Dies sei schon immer so vorgesehen gewesen, sagte eine Sprecherin der "Ärzte Zeitung". In der FDP-Fraktion wird dies noch nicht so klar gesehen. Das sei noch nicht im Konsens so besprochen, hieß es gegenüber der "Ärzte Zeitung" unter anderen aus dem Büro der pflegepolitischen Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) bleibt dagegen vage. "Es steht noch nicht fest, ob es zwei Gesetze geben wird", sagte ein Sprecher der "Ärzte Zeitung". Das BMF sei zuständig für die Förderung der geplanten privaten Pflegezusatzversicherungen. Die seien allerdings Teil des Gesamtpakets.

Ob die Pflegereform in ein oder zwei Gesetze gegossen wird, kann für eine mögliche Beteiligung des Bundesrates von Bedeutung werden. Nur die Anreize für die Vorsorge wären voraussichtlich zustimmungspflichtig. Die von der Opposition als völlig unzureichend gegeißelten Leistungsausweitungen vor allem für Demenzkranke wären dem Einfluss der Länderkammer allerdings entzogen.

Opposition spricht von zwei "Mini-Reförmchen"

SPD-Politikerin Carola Reimann kritisierte die Pflegereform der Regierung. "Bisher hat die Koalition noch gar nichts Substanzielles vorgelegt - weder in einem noch in zwei Gesetzesvorhaben." Es sei zu befürchten, dass es nur kosmetische Korrekturen geben werde.

Zweifel auch bei den Grünen: "Jetzt will Schwarz-Gelb ihre Mini-Pflegereform auch noch in zwei Mini-Reförmchen teilen", sagte Grünen-Politikerin Elisabeth Scharfenberg. FDP und Union sollten lieber erklären, wie sie sich die private Vorsorge überhaupt vorstellen, bevor sie überlegten, zu welchen Verfahrenstricks sie dafür greifen müssen.

"Die diskutierte Aufspaltung in zwei Gesetze ist der klägliche Versuch von Bundesgesundheitsminister Bahr, die geplante ungerechte private Pflegezusatzversicherung auf Gedeih und Verderb in trockene Tücher zu bringen", sagte Kathrin Senger-Schäfer von der Fraktion Der Linken. Bundesfinanzminister Schäuble eile ihm dabei zur Hilfe.

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