PKV-Versicherte

Pflege-Gutachten ebenfalls gerichtlich überprüfbar

Veröffentlicht:

KASSEL. Pflegebedürftige Mitglieder der privaten Pflegeversicherung können sich künftig besser gegen eine zu niedrige Pflegestufe wehren.

Wie in der gesetzlichen so sind künftig auch in der privaten Pflegeversicherung die der Einstufung zugrunde liegenden Gutachten gerichtlich überprüfbar, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Weil die Leistungen der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung gleich sind, sind hier die Sozialgerichte einheitlich für beide Zweige zuständig. Diese hatten bislang allerdings einen Unterschied im Rechtsschutz gegen die Pflegegutachten akzeptiert.

Gutachter auch für die gesetzlichen Pflegekassen ist der "Medizinischen Dienst der Krankenversicherung" (MDK), für die Privatkassen die "Gesellschaft für medizinische Gutachten MedicProof".

Klagt ein Pflegebedürftiger gegen seine Einstufung, dann können die Sozialgerichte schon bisher die MDK-Gutachten durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten überprüfen lassen. Dagegen galten die "MedicProof"-Gutachten bislang auch für die Gerichte als verbindlich, sofern sie nicht offenkundige Fehler aufwiesen.

Wie nun das Bundessozialgericht entschied, ist dies mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht vereinbar.

Auch hier müssten für gesetzlich und Privatversicherte dieselben Maßstäbe gelten, urteilten die Kasseler Richter. Das gelte umso mehr, als für die große Gruppe der privat versicherten Beamten sich auch die Beihilfe fast immer an der Einstufung durch die Pflegekasse orientiere. (mwo)

Az.: B 3 P 8/13 R

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen