Pflegeempfehlungen

Anspruch auf Beratung für Angehörige

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FRANKFURT/MAIN. Am Rande des Ärztetages haben Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und seine Länderkollegen Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) aus Rheinland-Pfalz sowie der hessische Minister Stefan Grüttner (CDU) die Handlungsempfehlungen zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege vorgestellt.

In dem Arbeitspapier, das zwischen Bund, Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden seit September 2014 beraten wurde, wird ein Rechtsanspruch auf Beratung für pflegende Angehörige festgeschrieben.

Der Anspruch soll in das Pflegestärkungsgesetz II aufgenommen werden, das noch dieses Jahr in das Gesetzgebungsverfahren gehen soll.

Außerdem wollen Bund und Länder künftig in 60 Modell-Kommunen erproben, wie die Pflegeberatung aus einer Hand funktionieren kann. Damit soll die Vernetzung der lokalen Beteiligten und Bündnisse mit den überregionalen Pflegekassen gestärkt werden.

"In den Kommunen werden die Weichen dafür gestellt, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können", erklärte Gröhe. Die Empfehlungen zielten auch darauf ab, mit mehr Prävention Pflegebedürftigkeit zu verhindern, so Grüttner.

Für SPD-Ministerin Bätzing-Lichtenthäler ist das Arbeitspapier ein wichtiger Schritt zur "sozialräumich orientierten und organisierten Pflege." (bee)

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