Hospizgesetz

Regierung prüft Ergänzungen

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BERLIN. Die Bundesregierung prüft Ergänzungsvorschläge des Bundesrates zum Hospizgesetz. Die gilt etwa für eine eigene Rahmenvereinbarung für stationäre Kinderhospize, die nach dem vorliegenden Gesetzentwurf freiwillig abgeschlossen werden können. Ferner soll der Vorschlag aufgegriffen werden, den Versicherten bei der Beratung durch die Kassen auch allgemeine Informationen über Vorsorgeentscheidungen zur Verfügung zu stellen.

Geprüft wird auch eine Berichtspflicht zur Umsetzung der Vereinbarungen des GKV-Spitzenverbandes mit Vereinigungen von Verbänden der Pflegeeinrichtungen über das neuartige Angebot einer gesundheitlichen Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase. (HL)

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