Pflegestärkungsgesetz

Bundesrat sieht offene Flanke bei Sozialhilfe

Ausschuss empfiehlt Länderkammer Entschließung und warnt vor Nachteilen für Sozialhilfe-Bezieher.

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BERLIN. Die Länder wollen die Bundesregierung auffordern, beim Pflegestärkungsgesetz II zügig die Schnittstellen zum Sozialhilferecht zu regeln. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt der Länderkammer, bei der abschließenden Beratung eine entsprechende Entschließung zu treffen.

Werden Leistungen im SGB XI (Pflegeversicherung) ausgeweitet, dann müssten "gleichzeitig und untrennbar" auch die entsprechenden Regelungen im SGB XII angepasst werden, heißt es. Dies betreffe insbesondere die Hilfe zur Pflege und die Eingliederungshilfe.

Sozialrechtlich und sozialpolitisch sei "eine Schlechterstellung pflegebedürftiger Menschen, die Sozialhilfe beziehen", nicht zu vertreten, heißt es warnend.

Die Regierung müsse klare Regelungen an den Schnittstellen zwischen Pflegeversicherung und Sozialhilfe bestimmen, "welche Leistungen vorrangig oder nachrangig zu gewähren sind". Vorabfestlegungen, die zu Lasten der Sozialhilfe - und damit der Kommunen - gehen, dürfe es nicht geben.

Eine Stellungnahme empfehlen der Rechts- und der Gesundheitsausschuss dem Bundesrats-Plenum auch beim Gesetzentwurf, der die Unterbringung von Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern regelt.

Ob diese Unterbringung fortdauern soll, dazu muss die Einrichtung des Maßregelvollzugs jährlich eine gutachterliche Stellungnahme vorlegen.

Da dabei zwangsläufig Patientengeheimnisse offenbart werden müssen, soll die Regierung prüfen, ob die zuständigen Behandler von der Schweigepflicht entbunden werden müssen. Anders als etwa im Strafvollzug gebe es für psychiatrische Krankenhäuser hierzu keine entsprechende Regelung. (fst)

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