Pflegeberufe-Reform

Bundesrat bremst und nickt

Die Länderkammer will die neue Ausbildung erst 2019 starten lassen, begrüßt die Reform aber in ihrem Kern.

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BERLIN/KÖLN. Der Bundesrat hat am Freitag die Reform der Pflegeberufe im Kern begrüßt, drängt die Bundesregierung aber, die neue Ausbildung erst Anfang 2019 - und damit ein Jahr später als geplant -  starten zu lassen.

Mit dem Gesetz soll eine einheitliche Ausbildung zum "Pflegefachmann" oder "Pflegefachfrau" geschaffen werden, die Unterscheidung nach (Kinder-) Krankenpflege und Altenpflege entfiele dann. Mit der generalistischen Ausbildung werde ein neuer, attraktiver Beruf erzeugt, der einen "Sog" auf Auszubildende ausüben werde, zeigte sich Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) überzeugt.

Keine Ausreden mehr für niedrigere Gehälter

Das Gesetz werde eine höhere "Durchlässigkeit" der bisher getrennten Berufe schaffen, die vor allem eine Chance für die Altenpflege sei. Denn dort liegen bisher die Gehälter um 17 Prozent unter denen etwa in der Krankenpflege. Bei einer generalistischen Ausbildung gebe es für Arbeitgeber "keine Ausreden" mehr, gleiche Gehälter zu zahlen.

Da die Versorgung und die Versorgungsbedarfe komplexer würden, seien "breit aufgestellte und flexibel einzusetzende Fachkräfte" nötig, sagte Caren Marks (SPD), Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium. Zudem würden mit den geplanten Regeln für das Pflegestudium "neue Zielgruppen angesprochen, die wir dringend brauchen".

Warnung aus NRW verpufft

Gesundheitsministerin Rundt betonte, sie habe keine Zweifel, dass der Bund über die nötige Gesetzgebungskompetenz verfüge und positionierte sich damit gegen Nordrhein-Westfalen. Denn NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hatte im Bundesrat gewarnt, der Bund werde "sehenden Auges scheitern", wenn die Reform gegen alle Warnungen in der geplanten Form durchgezogen werde.

Steffens bezog sich damit auf das von ihr in Auftrag gegebene Rechtsgutachten "Zur Verfassungsgemäßheit des Pflegeberufsgesetzes" der Rechtsanwälte Dr. Hendrik Schilder und Dr. Johannes Grüner von der Kanzlei Kapellmann und Partner in Düsseldorf.

Sie halten den Entwurf in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig, weil dem Bund für manche Regelungen die Gesetzgebungskompetenz fehle.

Für problematisch halten sie das vorgesehene Finanzierungsmodell für die generalistische Ausbildung. Die Ausbildung soll, anders als bisher, für die Azubis kostenlos sein.

Entscheidung der Länderkammer bis Sommer

Die Finanzierung über Landesfonds anstelle über einen einheitlichen Bundesfonds "lässt erwarten, dass es zu einer unterschiedlichen organisatorischen und finanziellen Ausstattung der einzelnen Fonds kommen wird", so die Gutachter. Eine Folge könnte eine unterschiedliche wirtschaftliche Belastung der Pflegebedürftigen je nach Bundesland sein.

Eine Zwangsumlage auch für Unternehmen, die nicht ausbilden, müsse strengen Standards genügen, warnte Steffens. Die Mehrheit der Länder teilte die Bedenken von NRW nicht, der NRW-Antrag, der eine verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes vorsah, wurde nicht angenommen. Mitte März wird nun der Bundestag erstmals das Gesetz beraten.

Noch vor der Sommerpause soll die Länderkammer dann abschließend über das Gesetz abstimmen. Die Gutachter für die NRW-Landesregierung hatten indes auch vor den rechtlichen Konsequenzen einer Ungleichbehandlung durch unterschiedlich hohe Umlagen gewarnt.

 "Eine sachliche Rechtfertigung, bei einer bundeseinheitlichen Ausbildung auf Basis einer bundesgesetzlichen Regelung bei der Ermittlung der Umlage doch wieder nach Bundesländern zu differenzieren, ist nicht erkennbar."Ministerin Steffens betont, dass sie eine Reform der Pflegeausbildung grundsätzlich für sinnvoll hält. Aber: "Ein Gesetz mit so vielen gravierenden Fehlern und so hohen Risiken wäre ein schwerer Rückschlag für die Pflege in Deutschland." (fst/iss)

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