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Pflegebedürftigkeitsbegriff unter der Lupe

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BERLIN. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gilt als ein Meilenstein. Pflege individueller gestalten, Menschen mit kognitiven Defiziten nicht länger benachteiligen, Pflegebedürftige und Angehörige besser beraten, Widersprüche im System Pflegeversicherung abbauen - das sind Ziele, deren Realisierung seit langem überfällig waren.

Wenn, wie das Gesundheitsministerium berechnet hat, 500.000 Menschen zusätzlich anspruchsberechtigt werden, wenn kein Bedürftiger schlechter gestellt wird, dann sind das Ergebnisse, mit denen sich der Gesetzgeber nicht verstecken muss.

Und dennoch: Der Teufel steckt im Detail. Wer sich an die Verwerfungen bei der Einführung der Pflegeversicherung vor etwa 20 Jahren erinnert, der bekommt eine Idee, welche Mammutaufgabe auf die Beteiligten wartet. Die Herausforderungen sind hochkomplex und nicht mit dem System aus den Anfängen der Pflegebegutachtung zu vergleichen. (fuh)

"Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff" im Hauptstadtforum Gesundheitspolitik des Hauptstadtkongresses am 8. Juni , 14 bis 16 Uhr, mit Dieter Lang, Bernd Meurer, Dr. Peter Pick, Dr. Elisabeth Fix, Dr. Uwe Preusker (Moderation).

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