Ab 2019

Personaluntergrenzen für Kliniken kommen

Ausreichend Pflegepersonal in Kliniken soll künftig eine gesetzliche Pflicht sein. Das haben Gesundheitsministerium, Koalitionsfraktionen und Bundesländer nun beschlossen.

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Bundesgesundheitsministerium, Koalitionsfraktionen und Bundesländer haben Untergrenzen für Pflegepersonal beschlossen.

Bundesgesundheitsministerium, Koalitionsfraktionen und Bundesländer haben Untergrenzen für Pflegepersonal beschlossen.

© obs / BVMed Bundesverband Medizintechn / picture-alliance

BERLIN. Für besonders pflegeintensive Bereiche, Intensivstationen und den Nachtdienst in Kliniken sollen ab 2019 Personaluntergrenzen gelten. Darauf haben sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die Koalitionsfraktionen und die Bundesländer geeinigt.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Krankenkassen gesetzlich verpflichtet wird, bis zum 30. Juni 2018 Personaluntergrenzen für die entsprechenden Bereichen zu schließen. Einigen sich die Selbstverwaltungspartner nicht, trifft das Bundesgesundheitsministerium bis zum 31. Dezember 2018 ersatzweise die Entscheidungen.

Bei der Ausarbeitung und Festlegung der Personaluntergrenzen soll der Sachverstand der Pflegeverbände, der Gewerkschaften, von Patientenverbänden sowie von medizinisch-wissenschaftlichen Fachverbänden eingebunden werden. Übergangsvorschriften sowie zwingend gebotene Ausnahmevorschriften können berücksichtigt werden, heißt es in dem entsprechenden Papier der Expertenkommission "Pflegepersonal im Krankenhaus".

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Die Krankenhäuser sollen ihre Personalausstattung durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen. Werden Personaluntergrenzen nicht eingehalten, sollen die Häuser sanktioniert werden. Dazu können finanzielle Abschläge gehören. Erfahrungen in anderen Ländern mit Personalmindeststandards zeigten, dass festgelegte Kennzahlen zu einer Entlastung der Pflegekräfte führten. Deshalb soll die Wirkung der Personaluntergrenzen spätestens bis zum 31. Dezember 2022 wissenschaftlich evaluiert werden.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bewertete die Einigung positiv. "Gemeinsam ist uns eine weitere wichtige Weichenstellung gelungen, um die Pflege am Krankenbett zu stärken", so Gröhe. Jetzt müsse es darum gehen, dass die Regelungen fristgerecht von den Krankenhäusern und den Krankenkassen mit Leben gefüllt würden.

Marburger Bund und Hartmannbund forderten, es nicht bei Untergrenzen für die Pflege zu belassen. Politik und Krankenhäuser dürften nicht weiter die Unterbesetzung im ärztlichen Dienst ignorieren, mahnte der Vorsitzende des Marburger Bundes Rudolf Henke. Er fordert in diesem Zusammenhang, die Zahl der Medizinstudienplätze zu erhöhen.

"Wichtige Weichenstellung"

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, bezeichnete die Festlegung von Personaluntergrenzen als "wichtige Weichenstellung". Sie könne allerdings nur wirklich greifen, wenn sie parallel auch für das ärztliche Personal gelte. Er verwies auf eine Umfrage seines Verbandes, die erhebliche Missstände bei den Arbeitsbedingungen von Ärzten gezeigt hatte.

Der Katholische Krankenhausverband gab zu bedenken, "dass der Beschluss vielerorts mit der realen Situation auf dem Arbeitsmarkt für Pflegepersonal kollidieren wird. (chb)

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