Pflegeberufegesetz

Bundestag gibt grünes Licht

Die Reform der Pflegeausbildung nimmt eine weitere Hürde – trotz Kritik von Opposition und Verbänden.

Von Jana Kötter und Jonas Tauber Veröffentlicht:

BERLIN. Nach langem Ringen hat der Bundestag am Donnerstag das Pflegeberufegesetz verabschiedet. In der abschließenden Debatte präsentierten sich die Koalitionsfraktionen in Einigkeit. SPD-Gesundheitsexperte Professor Karl Lauterbach lobte, es werde "der wichtigste Schritt seit zehn Jahren" gegangen. Dank der Durchlässigkeit zwischen Alten-, Kinder- und Krankenpflege sei die Ausbildung künftig "zeitgemäß". Der Vize-Vorsitzende der Unionsfraktion Georg Nüßlein (CSU) bilanzierte: "Die Pflege war das Topthema dieser Legislaturperiode." Die Reform sei der letzte Baustein in einer Reihe von Pflegereformen, und sie sei eine der schwierigsten gewesen. Sowohl Nüßlein als auch der pflegepolitische Sprecher der Unionsfraktion Erwin Rüddel lobten die Tatsache, die Union habe dafür gesorgt, dass Hauptschülern und Quereinsteigern nicht der Zugang zu dem Beruf verbaut werde.

Die Koalitionsfraktionen hatten sich erst in der vergangenen Woche auf letzte Details verständigt (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Diese sehen eine mindestens zweijährige generalistische Ausbildung mit möglicher einjähriger Vertiefung in Kinderkranken- und Altenpflege vor. Ursprünglich war ein durchgängig generalistisches Ausbildungskonzept geplant.

Für den Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Karl-Josef Laumann (CDU) sei das ein "verantwortbarer Kompromiss", sagte er am Donnerstag beim Hauptstadtkongress. Er plädierte darüber hinaus für die Einrichtung von Pflegekammern, die über Aus- und Weiterbildung bestimmen sollten.

Der Kompromiss wurde wie erwartet gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen verabschiedet. Die Linken-Abgeordnete Pia Zimmermann kritisierte, die Pflegeausbildung werde unübersichtlicher. Zudem sei die Finanzierung noch nicht endgültig geklärt. Parteikollege Harald Weinberg monierte darüber hinaus das Verfahren: Erst am Mittwoch hatte der Gesundheitsausschuss eine deutlich veränderte Fassung verabschiedet.Elisabeth Scharfenberg (Grüne) warnte, die Reform sei nicht Allheilmittel gegen Fachkräftemangel, wie dies immer wieder dargestellt werde.

Auch aus Verbänden hagelte es harsche Kritik. "In letzter Minute wurde ein Kompromiss gefunden, der den Eigeninteressen einer kleinen, aber militanten Minderheit Rechnung trägt", so Professor Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). Sie kündigte an, man werde "in der nächsten Legislaturperiode entsprechende Nachbesserungen einfordern". Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sieht Risiken für eine Schlechterstellung der Altenpflege.

Zur konkreteren inhaltlichen Ausgestaltung der Ausbildung erstellen Gesundheits- und Familienministerium im nächsten halben Jahr eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die sie dem Bundestag zur Entscheidung zuleiten. Dass die noch zu entwickelnden Curricula vom Bundestag abgesegnet werden sollen, bezeichnete Laumann in Berlin als "ungewöhnlich".

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Es soll in Stufen in Kraft treten, einige Regelungen bereits am Tag nach der Verkündung. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Sechs Jahre später wird die Entwicklung bewertet und möglicherweise erneut an der Generalistik geschraubt.

Inhalte der Reform in Kürze

» Teil-Generalistik: Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine generalistische Ausbildung. Im dritten Jahr kann diese fortgesetzt (Abschluss Pflegefachmann) oder auf Altenpflege oder Kinderkrankenpflege spezialisiert werden.

» Ausbildungskosten: Schulgeld entfällt künftig, Auszubildende bekommen eine Ausbildungsvergütung. "In Mangelbereichen der Gesundheit muss Schulgeld endlich der Vergangenheit angehören", betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe dazu im Bundestag.

» Rahmen: Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre. Die Pflegehelferausbildung kann auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet werden. Ergänzend wird es das Pflegestudium geben.

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