Reha

Verordnungen werden einfacher

Die Verordnung einer Rehabilitation wird deutlich einfacher: Das Formular 60 fällt ab 1. April 2016 weg - eine spürbare Entlastung für Ärzte. Auch dürfen dann alle Vertragsärzte Rehabilitationsleistungen verordnen.

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BERLIN. Ab dem 1. April 2016 gibt es in Arztpraxen weniger Bürokratie: Um Patienten in Reha zu schicken, brauchen Ärzte künftig nur noch ein Formular statt zweier.

Am Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die entsprechende Änderung der Rehabilitations-Richtlinie beschlossen und damit den Weg frei gemacht für eine Vereinfachung der Reha-Verordnung.

Das Formular 60 fällt ab 1. April 2016 weg. Damit sei kein "Antrag auf den Antrag" mehr erforderlich, betont die KBV in einer Mitteilung.

Deutliche Entlastung für Praxen

"Wir haben erreicht, dass das von Ärzten immer wieder kritisierte zweistufige Verordnungsverfahren endlich abgeschafft wird", betonte KBV-Vorstand Regina Feldmann. Damit würden die Praxen deutlich entlastet.

Ab April 2016 können Vertragsärzte Rehabilitationsleistungen direkt auf dem Formular 61 verordnen. Das Formular 60 zur Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten entfällt. Bisher nutzen Ärzte das Formular, um vor der Verordnung prüfen zu lassen, ob die gesetzliche Krankenversicherung leistungsrechtlich zuständig ist.

Bei Fragen Krankenkasse hinzuziehen

Sollte sich ein Arzt bei einem Patienten nicht sicher sein, ob die gesetzliche Krankenversicherung leistungsrechtlich zuständig ist oder ein anderer Kostenträger, kann er dies vorab von der Krankenkasse klären lassen.

Dazu wird es einen neuen Teil A auf Formular 61 (Beratung zu medizinischer Rehabilitation / Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers) geben, den der Arzt für seine Anfrage nutzen kann. Hierüber kann auch eine Beratung des Patienten durch die Krankenkassen veranlasst werden.

Zudem kann künftig jeder Vertragsarzt eine medizinische Rehabilitation verordnen. Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist nicht mehr erforderlich. (eb)

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