CDU

Pflegekassen sollen für Reha zahlen

Rehabilitation hat ein bisher ungehobenes Potenzial, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Künftig sollten daher Pflegekassen für die Reha ihrer Versicherten zahlen, schlägt ein CDU-Fachausschuss vor.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

BERLIN. Rehabilitation bei Pflegebedürftigen soll zu einem Job der Pflegekassen werden. Das sieht ein Papier des CDU-Bundesfachausschusses Gesundheit und Pflege vor.

Die Grundsätze "Rehabilitation vor Pflege" und "Prävention vor Rehabilitation" stünden nur auf dem Papier und würden in der "(Pflege-)Praxis kaum realisiert", heißt es.

Grund seien Probleme an der "Schnittstelle zwischen Kranken- und Pflegeversicherung", hält das Gremium unter Leitung von Jens Spahn fest.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete ist mittlerweile Staatssekretär im Bundesfinanzministerium und war bis Juni 2015 gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion.

Der Fachausschuss schlägt vor, die medizinische Behandlungspflege im Pflegeheim solle künftig durch eine "pauschale Zahlung der GKV an die Pflegeversicherung finanziert werden".

Mit der Pauschale könne eine aufwändige Bürokratie vermieden werden, die im Falle der Einzelabrechnung von Leistungen zwischen den beiden Sozialkassen entstünde.

Bisher würden die Potenziale von Rehabilitation zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit fast nicht genutzt, moniert der Ausschuss. Bei jährlich 1,3 Millionen Begutachtungen im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung werden lediglich 0,5 Prozent Reha-Empfehlungen ausgesprochen.

Schlüsselposition für Hausärzte

Auch der Gesundheits-Sachverständigenrat hat in seinem Gutachten von 2014 eine Neujustierung der Zuständigkeiten gefordert. Aus der Tatsache, dass die Pflegeversicherung kein Träger von Rehabilitation sei, ergäben sich "für die GKV verminderte Anreize, Leistungen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit zu finanzieren", rügte der Rat.

Zur Begründung heißt es: "Krankenkassen stehen (...) im Wettbewerb zueinander, wohingegen sie als Pflegekassen nach SGB XI eine Einheitsversicherung darstellen.

Die Krankenkasse müsste Mehrausgaben für eine Rehabilitationsmaßnahme zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit also aus dem eigenen Budget tragen, wohingegen Pflegeausgaben über alle Kassen ausgeglichen werden."

Bisher sei die Reha auf Anschlussbehandlungen nach Klinikaufenthalten fokussiert. Weil die große Mehrheit alter Menschen so lange wie möglich zu Hause leben will, sollten ambulante Reha-Leistungen ausgebaut werden.

So könne ihr präventives Potenzial besser zur Wirkung kommen. Die Hausärzte sieht die CDU dabei in einer Schlüsselposition.

"Der Hausarzt kennt seine Patienten gut und kann drohende Pflegebedürftigkeit frühzeitig identifizieren." Daher müsse diese Arztgruppe "befähigt werden", eine Reha-Verordnung auszulösen.

Das Verfahren solle dabei "so bürokratiearm wie möglich" gestaltet werden. Der Ausschuss schlägt vor, Hausärzte und Pflegedienste sollten bei der Verordnung "eng zusammenarbeiten". Sinnvoll sei es daher, eine "pflegefachliche Stellungnahme in die Verordnung des Arztes" einzubeziehen.

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