Betreuungsgeld

Werden Vorsorgen zur Pflicht?

U-Untersuchungen als Voraussetzungen für das Betreuungsgeld? Dieser Vorschlag schien vom Tisch - auch die Pädiater hatten sich dagegen gewehrt. Doch in der Union halten offenbar einige daran fest.

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Skeptischer Blick nach oben: Kommt die U-Pflicht beim Betreuungsgeld?

Skeptischer Blick nach oben: Kommt die U-Pflicht beim Betreuungsgeld?

© Doris Heinrichs / fotolia.com

BERLIN (dpa/eb). In der CDU/CSU-Fraktion gibt es nun doch Überlegungen, die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zur Bedingung für den Bezug von Betreuungsgeld und Elterngeld zu machen. Darüber berichtet die "Rheinische Post" am Freitag unter Berufung auf Koalitionskreise.

Ein Fraktionssprecher der Union sagte dazu am Freitag auf Anfrage, es gebe bisher noch keine abschließende Position. Das Thema werde bei den abschließenden Beratungen über das Betreuungsgeld Ende September eine Rolle spielen.

Ursprünglich hatte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) vorgeschlagen, dass Eltern das Betreuungsgeld nur dann erhalten sollen, wenn ihre Kinder regelmäßig an den empfohlenen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen.

Dagegen hatte die CSU massiv Front gemacht, obwohl in Bayern der Bezug des Landes-Betreuungsgeldes an die Teilnahme an den Untersuchungen gekoppelt ist. Danach ist die regelmäßige Beteiligung sprunghaft gestiegen.

Auch die Pädiater hatten sich gegen die Vorschläge gewehrt. "Erziehungsüberwachung im staatlichen Auftrag lehnen wir ab", sagte im April der Präsiden des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Wolfram Hartmann der "Ärzte Zeitung".

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