Ultraschall-Screening
Brandenburg zieht nach
POTSDAM. Auch in Brandenburg wird es bald eine Übergangsregelung zur Abrechnung des neuen Ultraschall-Screenings im Rahmen der Schwangerenvorsorge geben. Eine Vereinbarung zwischen Kassen und KV Brandenburg befand sich Anfang September im Unterschriftenverfahren.
"Hier ist der Druck anscheinend so groß gewesen, dass die Krankenkassen auf Landesebene sehr schnell bereit waren, die vom Berufsverband geforderten Summen auch zu leisten", sagte KV-Chef Dr. Hans-Joachim Helming, selbst Gynäkologe, der Vertreterversammlung am 6. September.
Abgerechnet wird in Brandenburg die Untersuchung für 110,75 Euro und die Beratung für 8,74 Euro. Das entspricht exakt den Beträgen, die unter anderem in Berlin und Schleswig-Holstein vereinbart wurden.
Die Übergangsregelung deckt die Zeit ab, bis auf Bundesebene eine Bewertung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss neu beschlossenen Leistung festgelegt ist. Eine GOÄ-Rechnung ist damit hinfällig. (ami)