Einmal mehr

Pädiater fordern Ausbau der Vorsorge

Bereits seit sieben Jahren kritisieren Kinderärzte die großen Lücken in der Vorsorge - ohne Erfolg.

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BERLIN. Erneut hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) den Gesetzgeber aufgefordert, Paragraf 26 SGB V noch in diesem Jahr so zu verändern, dass Kinder und Jugendliche vom ersten bis zum 18. Lebensjahr einen Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen haben.

Die Pädiater erheben diese Forderung bereits seit sieben Jahren. Sie wird damit begründet, dass eine Erweiterung des Vorsorgeprogramms zu mehr Gesundheitsgerechtigkeit für Kinder und Jugendliche führen werde, erklärte BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann beim 44. Kinder- und Jugend-Ärztetag in Berlin.

Im Unterschied zu privat versicherten Kindern, die bis zum 14. Lebensjahr Anspruch auf eine jährliche Früherkennungsuntersuchung haben, schließe das SGB V derzeit Vorsorgen zwischen dem sechsten und zehnten Lebensjahr explizit aus.

Diese Lücke könne auch nicht mit Selektivverträgen kompensiert werden, da die häufig darin verankerte U 10 und U 11 für Kinder zwischen acht und zehn Jahren nicht von allen Krankenkassen erstattet würden.

Selektivverträge: Pädiater wollen mit Allgemeinmedizinern gleichgestellt sein

Zudem sei es überfällig, die Inhalte der Untersuchungen an veränderte Morbiditäten bei Kindern und Jugendlichen anzupassen und die Primärprävention zu stärken.

Hartmann: "Wir wollen nicht nur Krankheiten früh erkennen, sondern vor allem verhindern." Entsprechende Vorschläge lägen dem zuständigen Unterausschuss Prävention des Gemeinsamen Bundesausschusses seit langem vor.

Nachholbedarf sieht der BVKJ auch bei der Implementierung von Selektivverträgen im pädiatrischen Bereich. Zwar könnten die Kinder- und Jugendärzte damit inzwischen ein zusätzliches Honorar von rund 20 Millionen Euro pro Jahr generieren.

Allerdings handele es sich dabei zumeist um Add-on Verträge, in denen zusätzliche sozialpädiatrische Leistungen oder die neuen Vorsorgen und die Gesundheitsuntersuchung J 2 im Alter von 17 Jahren erstattet würden.

Selektivverträge hingegen, in denen die pädiatrisch-hausärztliche Grundversorgung gestärkt würde, seien bisher mit Ausnahme eines Vertrages in Baden-Württemberg Mangelware. Hier forderte Hartmann in Berlin den Gesetzgeber auf, die Kinder- und Jugendärzte künftig mit den Allgemeinmedizinern gleich zu stellen.

Schließlich spricht sich der Verband auch für den Erhalt einheitlicher KVen aus. Ansonsten drohe die Gefahr, dass mit einer Zersplitterung in Haus- und Facharzt-KV die Ärzteschaft gespalten werde. (ras)

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