Schule und Kita

Nicht Geimpfte müssen draußen bleiben

Bei Masern und anderen Infektionskrankheiten: Erzieher und Kinder, die nicht geimpft sind, können künftig ausgesperrt werden.

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BERLIN. Ärzte und andere Arbeitgeber in Gesundheitseinrichtungen sollen künftig ihre Angestellten nach dem Impfschutz gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen und Pertussis fragen dürfen.

Bei fehlenden Impfungen sollen die Arbeitgeber Personal vom Kontakt mit Patienten ausschließen können. Das geht aus geplanten Änderungen zum Präventionsgesetz hervor, die der "Ärzte Zeitung" vorliegen.

Keine Impfpflicht, sondern Anreize zum Impfen

Zu einer Impfpflicht haben sich die Gesundheitspolitiker der Koalition nicht durchgerungen. "Wir wollen mit unserem Paket mehr Verbindlichkeit beim Impfen", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn.

Einen so massiven Masern-Ausbruch wie dieses Jahr dürfe es in Deutschland nicht wieder geben. Ziel der Koalition sei es, dass möglichst alle Kinder in Kindergärten und Schulen gut geimpft seien.

Im April hatte Gesundheitsminister Hermann Gröhe eine Impfpflicht noch im Blick gehabt, eine Einführung aber von Gesprächen mit den Ländern abhängig gemacht.

Die jetzt getroffenen Absprachen sehen ferner vor, dass nicht geimpfte Kinder, Lehrer und Erzieher Kindertagesstätten und Schulen nicht mehr betreten dürfen, sobald Masern oder andere Infektionskrankheiten aufgetreten sind. Bei der Erstaufnahme in eine Kita sollen Eltern nachweisen müssen, dass eine ärztliche Beratung zu einem vollständigen altersgemäßen Impfschutz noch nicht allzu lange zurückliegt.

Anderenfalls sollen die Gesundheitsämter die Eltern vorladen dürfen. Die Länder können Bußen gegen Eltern aussprechen, die sich im Vorfeld des ersten Kita-Besuchs ihres Nachwuchses nicht ärztlich beraten lassen.

Zudem sollen Kassen über Bonusprogramme Anreize zum Impfen setzen können. Ein neues Feld im Impfpass soll an den nächsten Impftermin erinnern. (af)

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 15.06.201517:54 Uhr

Helmtrud Harnack völlig richtig

nichts neues gegenüber dem schon gültigen IfSG.
Gibt es tatsächlich Ärzte, die davon abraten???
Hier wäre Handlungsbedarf!

Helmtrud Harnack 15.06.201514:35 Uhr

Helmtrud Harnack - Nicht Geimpfte müssen draußen bleiben

Entsprechend den beiden Beiträgen der Ärzte Zeitung online vom 11.06.2015 um 08:08 und dem Kommentar zum Impfzentrum um 09:57 Uhr von Julia Frisch ist die Masernwelle, begonnen in Berlin, ein regelrechtes Versagen der Gesundheitsbehörden. Senat und Bezirke in Berlin schieben sich zwar die Verantwortung dafür hin und her. Eine zentrale Impfstelle lässt noch auf sich warten.
Nicht bekannt ist auch, wie viele Masernerkrankte möglicherweise geimpft waren, dennoch Masern bekommen haben.
Der jetzige Aufruf, "Nicht Geimpfte müssen draußen bleiben" ist als eine indirekte Pflichtimpfung zu erkennen. „Impfpflicht“ hat sprachgebräuchlich zwar das Wort „Pflichtimpfung“ ersetzt. Es klingt nicht so bedrohlich. Das ändert aber an der Tatsache nichts. Impfpflicht bedeutet nach dem ursprünglichen Sprachgebrauch die Pflicht zum Impfen, also eine Pflicht von Ärzten oder Behörden.
Die Masernwelle zeigte, dass seitens der zuständigen Gesundheitsbehörden die Pflicht massiv vernachlässigt wurde.

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