Präventionsgesetz

Pädiater üben Kritik

Jahrelang hat er den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte gelenkt, jetzt nimmt Dr. Wolfram Hartmann Abschied - mit Kritik am Präventionsgesetz.

Veröffentlicht:

BAD ORB. Der scheidende Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Dr. Wolfram Hartmann, hat beim Bad Orber Herbstkongress zum Abschluss seiner Präsidentschaft das Präventionsgesetz der Bundesregierung grundsätzlich begrüßt, sieht aber dennoch "deutlichen Verbesserungsbedarf".

Mit dem Gesetz würden zum Teil jahrelange Forderungen des BVKJ erfüllt. Hartmann nannte dabei insbesondere die Schließung der bisherigen Früherkennungslücke im Grundschulalter, die Einführung einer zweiten Jugendgesundheitsuntersuchung und auch das grundsätzliche "politische Bekenntnis zum Impfen."

Zugleich kritisierte Hartmann, der noch bis Ende Oktober als BVKJ-Präsident fungiert, aber auch, dass dieses Bekenntnis für Impfungen nur "halbherzig" erfolgt sei.

Die verpflichtende Beratung der Eltern zum Impfen zum Beispiel vor Eintritt in eine Kindertageseinrichtung werde wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Impfraten deutlich zu verbessern.

Besser wäre es laut BVKJ gewesen, wenn die Eltern den Nachweis einer durchgeführten Impfung hätten erbringen müssen. Hartmann hofft aber, dass mit der Stärkung des Impfgedankens im Präventionsgesetz solch "ein Ruck durch die Bevölkerung geht", dass zumindest die in diesem Jahr aufgetretenen Masernwellen künftig ausbleiben.

Frühzeitige Unterstützung von Kindern aus sozial benachteiligten Familien

Auch Kinder, die unter prekären Bedingungen aufwachsen müssen, würden im Präventionsgesetz nur unzureichend erfasst.

Doch gerade solche Kinder, die in sozial benachteiligten, anregungsarmen und bildungsfernen Familien leben, seien auf frühzeitige Unterstützung angewiesen. Ansonsten drohe die Gefahr, dass sie in ihrer Entwicklung zum Teil dauerhaft beeinträchtigt würden.

Die präventive Arbeit mit diesen Kindern müsse daher unter Einbezug der Familie und des gesamten Umfeldes bereits früh im Kindergarten ansetzen. Diese primäre Prävention in den Lebenswelten und auch im familiären Umfeld der betroffenen Kinder komme im Präventionsgesetz "ganz wesentlich zu kurz".

Der designierte Präsident des BVKJ, Dr. Thomas Fischbach, erwartet, dass die im Präventionsgesetz verankerten neuen Vorsorgen nun auch entsprechend bewertet werden.

Immerhin können Kinder- und Allgemeinärzte, die bisher die neuen Vorsorgen über Selektivverträge angewendet haben, ein Honorar zwischen 50 und 55 Euro ansetzen.

Die Bewertung dieser Früherkennungsleistungen als GKV-Leistung sollte sich daran orientieren, forderte Fischbach abschließend in Bad Orb. (ras)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

MB-Hauptversammlung

Johna: Klinikreform ist ein Großversuch ohne Folgeabschätzung

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen