U-Untersuchungen

Neuregelungen kommen nicht zum 1. Juli

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BERLIN. Die neuen Regeln für U-Untersuchung von Kindern verzögern sich. Sie werden nicht zum 1. Juli in Kraft treten, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berichtet.

Der Grund für die Verzögerung: Das Bundesgesundheitsministerium habe den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) zu einer weiteren Stellungnahme in einigen Punkte der geplanten Kinder-Richtlinie aufgerufen.

Wann die neuen Regelungen in Kraft treten sollen, ist noch nicht bekannt. (ths)

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