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Prävention

Betriebsärzte fordern Gleichheit bei Impfung

Betriebsärzte dürfen impfen — doch in der Praxis kämpfen sie immer noch mit vielen Problemen.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Seit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes haben Betriebsärzte die Möglichkeit, gegen allgemeine Krankheiten zu impfen – auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse. Die Umsetzung gestaltet sich aber nach wie vor schwierig, wie die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) jetzt mitteilt: Die Durchführung von allgemeinen Impfungen sei zwar als Aufgabe im Betrieb gesetzlich festgeschrieben, allerdings ohne Angaben, wie dies zwischen Betriebsärzten, Krankenkassen und Unternehmen geregelt werden soll.

Wichtig für Betriebe und Betriebsärzte wäre eine möglichst unbürokratische und günstige Lösung für ihre Abrechnung, sagt Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Nesseler. "Dabei darf es keine Ungleichbehandlung von Betriebsärzten und Vertragsärzten geben!".

Viele Krankenkassen würden bislang davon ausgehen, Betriebsärzte dürften keine zusätzliche Vergütung für Impfleistungen erhalten, da sie im Wege der vom Arbeitgeber zu bezahlenden Arbeitsschutzmaßnahmen bereits honoriert seien. Hier gelte es, zwischen Präventionsmaßnahmen im Arbeitsschutz sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung nach dem Präventionsgesetz zu unterscheiden. Die meisten Impfungen gehörten zur Primärprävention, deren Kosten die gesetzlichen Kassen zu tragen haben.

Daher seien diese Gesundheitsleistungen, wenn sie von Betriebsärzten erbracht werden, auch zusätzlich gesondert zu vergüten. Anders als Vertragsärzte, die über die Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen, verfügen Betriebsärzte derzeit noch nicht über effiziente Datenverarbeitungssysteme, sagt Nesseler.

Direktabrechnungen mit jeder einzelnen Krankenkasse seien im Alltag kaum wirtschaftlich machbar. DGAUM und Barmer arbeiten seit zwei Jahren an einem Vertrag, um diese Lücke zu schließen. (eb/aze)

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