Wieder HzV-Ärger in Sachsen-Anhalt

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Keine Ruhe um den Hausarztvertrag in Sachsen-Anhalt: Im Streit um den Vertrag unterliegt die HÄVG vor dem Sozialgericht - und fühlt sich trotzdem als Gewinnerin. Bei der KV sorgt sie damit für ziemlichen Unmut.

MAGDEBURG (zie). Das Verhältnis zwischen dem Deutschen Hausärzteverband und seinem Landesverband in Sachsen-Anhalt bleibt gespannt.

Anlass für Ärger bietet immer wieder der Hausarztvertrag in Sachsen-Anhalt, an dem zum Ärger des Deutschen Hausärzteverbandes sowohl der Landesverband Sachsen-Anhalt als auch die KV beteiligt ist.

Jetzt streiten sich beide Seiten über die Auslegung einer Urteilsbegründung des Sozialgerichts Magdeburg.

Viel Lärm um Nichts, mache der Deutsche Hausärzteverband, um eine Klage auf Unterlassung der Umsetzung von Hausarztverträgen in Sachsen-Anhalt.

Die nämlich sei bereits im Mai vom Magdeburger Sozialgericht abgewiesen worden, heißt es von Seiten der KV Sachsen-Anhalt (KVSA), die weiterhin Vertragspartner bleibt.

Allerdings sehen sich die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG), die geklagt hatte, und der Deutsche Hausärzteverband durch die Mitte Juli erfolgte Begründung des Urteils bestätigt.

Die Richter stellten darin fest, "dass das Vorgehen der lokalen KV rechtswidrig ist", heißt es in einer entsprechenden Erklärung und weiter: "Abschluss und Weiterführung der Hausarztverträge mit AOK und IKK gesund plus sind somit in Sachsen-Anhalt nicht rechtens."

Alter Wein in neuen Schläuchen?

Die hausarztzentrierte Versorgung und andere selektivvertragliche Angebote seien Alternativen zur zukunftssicheren Ausgestaltung des Gesundheitswesens. Würden sie behindert, sei nach Ansicht des Deutschen Hausärzteverbandes kein Wettbewerb im Sinne einer verbesserten Versorgung möglich.

Sowohl der Landeshausärzteverband als auch die KV reagieren auf die Vorwürfe gelassen. KVSA-Vorstand Dr. Burkhard John: "Die Klage ist abgewiesen worden, daran ist nicht zu rütteln. Momentan sehen wir deshalb keinen Grund, akut zu reagieren."

Es sei im Verfahren nicht um Auslegungen, sondern schlichtweg darum gegangen, ob die HÄVG überhaupt einen Klagegrund hatte. Dies sei vom Gericht negativ beschieden worden.

In Sachsen-Anhalt seien alle Vertragspartner einschließlich der Aufsichtsbehörde und vor allem die Patienten mit der Umsetzung der hausarztzentrierten Versorgung zufrieden. John räumte allerdings ein, mit Juristen zu klären, ob Modifikationen am Vertrag notwendig sind.

"Wenn sich der zweite Sieger zum Sieger erklärt, hat das schon etwas Absurdes."

Frei nach dem Prinzip, alten Wein in neuen Schläuchen zu verkaufen, wolle die HÄVG ihre Klage nachträglich rechtfertigen, meint Landeshausärzte-Chef Andreas Petri.

Auch er sieht keine Probleme darin, gemeinsam "eine juristisch klare, rechtskonforme Konstruktion gleichen Inhalts zu finden", falls sich dies als notwendig erweisen sollte.

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