Hausarztverträge

BMG hält an Sparklausel fest

Das Bundesgesundheitsministerium und Mitglieder des Bundestags sind sich uneins, ob die Refinanzierungsklausel in Hausarztverträgen bleiben soll.

Von Johanna Dielmann-von Berg Veröffentlicht:
Hausarztverträge: Der Petitionsausschuss des Bundestags sieht die Vorgaben in Paragraf 73 b SGB V kritisch.

Hausarztverträge: Der Petitionsausschuss des Bundestags sieht die Vorgaben in Paragraf 73 b SGB V kritisch.

© kpa-Royal / [M] Stepan Thomaier

BERLIN. Die Refinanzierungsklausel für Hausarztverträge wird vorerst nicht abgeschafft. Im Petitionsausschuss des Bundestages erteilte Thomas Ilka, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), dem Anliegen von Dr. Dieter Geis, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, eine klare Absage. "Ich werde keine Gesetzesinitiative starten", sagte Ilka.

In einer Petition fordert der Bayerische Hausärzteverband, den Absatz 5a im Paragrafen 73b SGB V wieder zu streichen. Dieser regelt, dass Mehrleistungen in HzV-Verträgen nur dann gestattet sind, wenn diese durch Einsparungen oder Effizienzsteigerungen im Selektivvertrag gegenfinanziert werden können.

Der Deutsche Hausärzteverband wie auch der Medi-Verbund fordern, die Klausel abzuschaffen. Auch Kassenvertreter wie Baden-Württembergs AOK-Chef Dr. Christopher Hermann werten den Passus als Innovationsbremse.

Mehr als 150.000 Unterschriften

Die Einfügung des Absatzes 5a im Jahr 2011 habe Vertragsverhandlungen mit den Kassen seither erschwert, erläuterte Geis vor dem Ausschuss. Hausarztverträge bedeuteten für Praxen eine sichere und kalkulierbare finanzielle Basis.

Dies sei nötig, um auch künftig auf dem Land eine wohnortnahe Versorgung der Patienten gewährleisten zu können, begründete Geis sein Anliegen. Mehr als 150.000 Personen haben die Petition unterschrieben.

Der Hausarzt traf bei den Ausschussmitgliedern auf offene Ohren. Die Abgeordneten zweifelten vor allem daran, wie die Kassen schon bei Vertragsschluss nachweisen können, welche Einsparungen der Hausarztvertrag erziele. Hingegen sieht Staatssekretär Ilka nicht die Gefahr, dass Hausarztverträge durch die Sparklausel "ausgetrocknet" werden.

Nachdem bundesweit zunächst 30 Verträge beanstandet worden seien, habe das Bundesversicherungsamt dann 2011 klargestellt, wie die Klausel zu interpretieren ist. Seitdem sei die Zahl der Hausarztverträge bundesweit auf 400 gestiegen.

Bayern mit Initiative gescheitert

"Über 400 Hausarztverträge sind ein Nachweis dafür, dass das Instrument funktioniert", sagte Ilka. Keine Aussage konnte er jedoch dazu machen, wie viele Verträge nach altem und nach neuem Recht geschlossen worden sind.

Erst Anfang Mai war Bayern im Bundesrat mit seiner Initiative gescheitert, die das gleiche Ziel wie die Petition verfolgt hatte.

In einem weiteren Punkt behandelte der Ausschuss eine Petition gegen die Senkung der Dialysesachkostenpauschale. Die Abgeordneten zweifelten vor allem an der Datenbasis, aufgrund dessen der Gemeinsame Bewertungsausschuss im März seine Entscheidung getroffen hatte.

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