KOMMENTAR
Palliativversorgung braucht Qualität
Auf bis zu 85 000 Sterbenskranke jährlich schätzen Experten den Bedarf für die so genannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Das Ziel: Möglichst viele dieser Menschen sollen begleitet von speziell geschulten Kräften nach langer Krankheit in den eigenen vier Wänden würdevoll sterben können, statt Stunden vor ihrem Tod noch in die Klinik eingewiesen zu werden.
So hat es der Gesetzgeber bereits Anfang 2007 beschlossen. Seit Anfang dieser Woche liegen nun die als "Empfehlungen" bezeichneten Bedingungen für SAPV-Verträge zwischen den Kassen und Leistungserbringern vor. Allerdings sind die Empfehlungen in vielen Punkten wenig konkret.
Darüber hinaus fehlen eindeutige Vorgaben, nach welchen Kriterien die Arbeit der SAPV-Leistungserbringer dokumentiert und evaluiert werden soll. Es wäre schade, wenn dies letztlich dazu führen würde, dass am Ende zwar eine flächendeckende SAPV gelingt, sich diese aber nicht an einer möglichst hohen Qualität der Versorgung orientiert, sondern am geringsten Einkaufspreis für die Kassen.