Vernetzung in Westfalen-Lippe

Palliativmedizin aus einem Guss

In Westfalen-Lippe machen fast alle Kassen bei einer Vereinbarung mit, mit der Kooperationen von Haus- und Fachärzten sowie palliativmedizinischen Konsiliardiensten gefördert werden. Die allgemeine und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung werden so vernetzt.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Betreuung schwerkrankter Patienten am Lebensende: In Westfalen-Lippe bewährt sich die Vernetzung.

Betreuung schwerkrankter Patienten am Lebensende: In Westfalen-Lippe bewährt sich die Vernetzung.

© openlens / fotolia.com

BOCHUM. Die Verschränkung von allgemeiner (AAPV) und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) in Westfalen-Lippe bewährt sich. Im vergangenen Jahr konnten rund drei Viertel der über die Palliativvereinbarung betreuten Patienten in ihrem vertrauten Umfeld sterben.

"Wir haben in Westfalen-Lippe das Glück, dass wir zwischen AAPV und SAPV nicht differenzieren müssen", sagte Dr. Alfons Gersmann, Vorsitzender des Palliativärztenetzes Dortmund, beim 1. Symposium Hausärztliche Palliativversorgung der Abteilung für Allgemeinmedizin an der Ruhr-Universität Bochum.

Die "Vereinbarung zur Umsetzung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung", die bis auf einige Betriebskrankenkassen alle Kassen unterschrieben haben, setzt auf die Kooperation von Haus- und Fachärzten und palliativmedizinischen Konsiliardiensten (PKD).

Eigene Versorgungsstrukturen sind etabliert worden

Der Vertrag ist 2009 in Kraft getreten. "Inzwischen haben sich Strukturen für die Palliativversorgung entwickelt", berichtete Gersmann. 3606 Hausärzte beteiligen sich an der Vereinbarung, das sind 67 Prozent der Hausärzte in Westfalen-Lippe. Sie kooperieren mit insgesamt 35 PKD.

Dort arbeiten insgesamt 257 qualifizierte Palliativmediziner - im Mittel sind es sieben pro Dienst. Die Dienste müssen mindestens vier Palliativmediziner vorhalten und je nach Zahl der versorgten Patienten eine oder zwei Koordinationspflegekräfte. Die PKD gewährleisten eine 24-Stunden-Rufbereitschaft.

Die Patienten werden in der Regel vom Hausarzt in den Vertrag eingeschrieben, und zwar für acht Wochen. Bei Bedarf kann die Dauer verlängert werden.

Die PKD erhalten für die spezialisierte Palliativversorgung pro Patient eine einmalige Pauschale von 525 Euro.

Bei den Hausärzten werden die Eingangsdiagnostik und die Einschreibung einmal pro Patient mit 50 Euro vergütet, für den Austausch mit dem Palliativarzt des PKD gibt es einmalig 25 Euro. Hinzu kommen Zuschläge für Haus- und Heimbesuche, die von 25 Euro bis 50 Euro reichen.

Keine parallele Abrechnung nach EBM

Wenn Hausärzte die neuen EBM-Ziffern für palliativmedizinische Leistungen, die seit Oktober 2013 gelten, abrechnen, können sie keine Leistungen nach dem Palliativ-Vertrag in Anspruch nehmen.

Die neuen EBM-Ziffern setzen weder eine palliativmedizinische Weiterbildung noch das Vorhandensein von Netzstrukturen voraus, sagte Gersmann. "Wir wollen möglichst viele Kollegen dazu bringen, im Vertrag zu bleiben, weil wir der Überzeugung sind, dass das die bessere Betreuungsform ist."

Nach einer vorläufigen Statistik des Berufsverbands der Palliativmediziner wurden im vergangenen Jahr nach der Vereinbarung in Westfalen-Lippe 13.851 Patienten versorgt. Zum Vergleich: 2009 waren es rund 7000 Patienten. Von den 2013 betreuten Patienten verstarben 10.989, und zwar 53 Prozent zuhause und 23 Prozent im Alten- oder Pflegeheim.

Neun Prozent waren zum Zeitpunkt des Todes im Krankenhaus, drei Prozent auf einer Palliativstation und zwölf Prozent in einem Hospiz.

"Hospize sind und bleiben wichtig, denn nicht überall ist es möglich, dass Menschen zuhause sterben", sagte der Internist und Palliativmediziner. Die Patienten werden im Durchschnitt 18 bis 20 Tage von den Palliativnetzen versorgt.

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