Sterbehilfe

SPD-Politikerin will Freiräume für Ärzte

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BERLIN. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese lehnt - anders als Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) - ein strafrechtliches Verbot von Sterbehilfe-Vereinen ab.

Es sollten "ärztliche Entscheidungsspielräume in extremen Notlagen offengehalten werden", sagte sie der "Welt". Sie plädierte dafür, die Arbeit von Sterbehilfevereinen mit Hilfe des Vereinsrechts oder des Betäubungsmittelrechts zu unterbinden. Dies lasse sie prüfen, so Griese.

Ärzte und Pflegekräfte benötigten vor allem bei der palliativen Sedierung "mehr Rechtssicherheit und Freiräume für Abwägungen mit ihren Patienten und deren Vertrauten", sagte sie der Zeitung.

Mit Grieses Vorstoß ist das Ringen um eine eigene Position derer im Bundestag eröffnet, die gegen ein strafbewehrtes Suizid-Verbot votieren, wie es CDU und CSU befürworten. Im April haben sich Union und SPD auf einen Fahrplan für die Beratung eines Gesetzes zur Sterbehilfe verständigt.

Danach sollen sich die Abgeordneten - ohne Fraktionszwang - im zweiten Halbjahr auf Gruppenanträge verständigen. Diese werden im ersten Halbjahr 2015 diskutiert, auch Anhörungen sind geplant. Die Abstimmung im Bundestag ist für den Herbst 2015 geplant.

Der Deutsche Ärztetag hat im Mai ein Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe begrüßt. "Organisierte Sterbehilfe ermöglicht kein Sterben in Würde", heißt es in dem Vorstandsantrag. (fst)

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 04.08.201409:20 Uhr

Kerstin Griese, ein "Verein" der Geld mit Tötung" verdient???

Es ist gut dass das auch Ärzten verboten ist, die dem Eid des Hypokrates verpflichtet sind!
Sterbebegleitung (wenn möglich) ist seit Menschengedenken die ureigenste Pflicht der direkten Angehörigen.
Die Aufgabe des Arztes ist dabei, wenn erforderlich, das Sterben "menschenwürdig" zu machen, in der Regel also schmerzfrei, gelegentlich auch schon seit 100 Jahren mit "palliativen" Eingriffen bei inkurablen Erkrankungen. Die Erfahrung bei aktiver Sterbehilfe in anderen Ländern zeigt, dass die dann auch GEGEN den Willen des Betroffenen angewendet wird.
Warum gibt es wohl in zivilisierten Ländern ein Verbot der Todesstrafe???

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