Sterbehilfe

Medizinrechtler sehen Debatte kritisch

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BERLIN. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht sieht derzeit keine Notwendigkeit, die Rechtslage beim assistierten Suizid zu ändern.

Mit Blick auf eine Weiterentwicklung des Versorgungsangebots und der Versorgungsqualität müsse es zunächst darum gehen, die Bevölkerung umfassend über die schon vorhandenen Möglichkeiten der Palliativversorgung zu informieren, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.

Zugleich müssten bereits bestehende Versorgungsstrukturen auf- und weiter ausgebaut werden.

"Eine Neuregelung zum Themenkreis ärztlich assistierter Suizid sollte sinnvollerweise erst nach ausreichender Umsetzung" dieser Voraussetzungen erfolgen, empfiehlt der Verband. (fuh)

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