Hospiz- und Palliativgesetz
Bundesrat vermisst klare Finanzierung
BERLIN. Der Bundesrat äußert sich kritisch zu dem am 5. November vom Bundestag verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer empfiehlt dem Bundesratsplenum, eine Entschließung zu fassen.
Darin kommt Verärgerung zum Ausdruck, dass der Bundestag die Stellungnahme der Länderkammer weitgehend "unberücksichtigt" gelassen hat.
Das Gesetz sei mehr als eine "gesetzgeberische Klarstellung", sondern gehe für die Versicherten mit einer "erhöhten Leistungserwarten" einher. Dies werfe die Frage nach Mehrkosten und ihrer Gegenfinanzierung auf - doch darauf gibt das Gesetz keine Antwort.
Daher fordert der Gesundheitsausschuss, eine "weitere Belastung der Pflegebedürftigen und der Träger der Sozialhilfe" müsse angesichts des "Teilleistungssystems" der Pflegeversicherung vermieden werden.
Grundsätzlich kritisiert der Bundesrat, das Gesetz berücksichtige bei der Weiterentwicklung der Palliativversorgung die Pflege nur unzureichend.
Es reiche nicht und sei auch nicht konkret genug, nur von "Sterbebegleitung" zu sprechen: "Hospizliche Begleitung und palliativ ausgerichtete Pflege müssen bereits vor der eigentlichen Sterbebegleitung (...) ansetzen."
Der Bundesrat wird am 27. November über die vorgeschlagene Entschließung entscheiden. (fst)