Niedersachsen

Meldepflicht für Krebs

Das Krebsregistergesetz für ganz Deutschland wartet noch auf sein Finale. Die meisten Länder aber haben längst ihre Register. Jetzt hat Niedersachsen eine generelle Meldepflicht für Krebs eingeführt.

Veröffentlicht:

HANNOVER. Seit dem 1. Januar müssen alle niedersächsischen Ärzte und Zahnärzte alle Krebserkrankungen an das Krebsregister im Land melden. Das hat der Landtag in Hannover bereits Anfang Dezember beschlossen.

Bisher waren nur die Pathologien zur Meldung verpflichtet. Einzelne Ärzte hingegen konnten selbst entscheiden, ob sie Fälle, Erkrankungsart und Patientendaten an das Register weitergeben oder nicht.

Die Meldepflicht soll "sicherstellen, dass bei Verdacht auf Krebshäufungen (Cluster) eine zielgerichtete zeitnahe Analyse inklusive der räumlichen Zuordnung der Erkrankungsfälle beziehungsweise der Betroffenen vorgenommen werden kann", sagt Dr. Gabriele Windus vom niedersächsischen Gesundheitsministerium.

Solche Häufungen hat es zum Beispiel im Gebiet um die Schachtanlage Asse bei Wolfenbüttel gegeben, in der radioaktive Abfälle lagern oder in der Gemeinde Friedland in der Nähe einer Lackiererei.

Patienten können bei der Meldung auf die Anonymität ihrer Daten bestehen. Alter, Krebsart und Wohnort werden aber auf jeden Fall weitergegeben.

Zudem sollen es weitere gesetzliche Regelungen ermöglichen, die Daten des Krebsregisters mit den Ergebnissen der Reihenuntersuchungen, etwa des Mamma-Screenings, abzugleichen.

"Dies hat derzeit für die Evaluation des Mammografie-Screenings unmittelbare Bedeutung." Künftig sollen nach dem nationalen Krebsplan aber auch für weitere Früherkennungsuntersuchungen systematische Programme aufgelegt werden, "die dann ebenfalls eine Evaluation umfassen", hieß es.

Der letzte Jahresbericht des epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen hatte gezeigt, dass 38 Prozent der Meldungen 2009 lückenhaft sind und zum Teil nur 90 Prozent der Erkrankungen in Niedersachsen gemeldet wurden. Niedersachsen ist nun eines der letzten Bundesländer, das die Meldepflicht für Krebserkrankungen einführt. (cben)

Mehr zum Thema

Onkologie 2050

Onkologie der Zukunft: Alltagswissen integrieren!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

„ÄrzteTag vor Ort“-Podcast

Was können Sie gegen die tägliche Bürokratielast tun, Dr. Bürger?

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden