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Streit um Details

Zäher Anlauf für Klinische Krebsregister

Die Einführung der Klinischen Krebsregister ist ein Projekt mit Haken und Ösen. Beim Krebskongress in Berlin wurde deutlich: Regelungslücken verzögern den Start.

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BERLIN. Die Länder lassen sich Zeit mit der Einführung Klinischer Krebsregister. Im laufenden Jahr würden fünf Krebsregistergesetze fertig, berichtete Dr. Klaus Jahn aus dem Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen bei einer Diskussionsveranstaltung auf dem Deutschen Krebskongress in Berlin.

Beim Rest seien Fertigstellungszeitpunkte auch über 2015 hinaus denkbar. Beim Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) zeigten sich Regelungslücken. Er rechne daher mit einer mehrjährigen Auf- und Ausbauphase.

Gestritten wird über das Format der Datensätze. Nur über die Aggregierung einheitlicher Datensätze ließen sich bundesweite Aussagen treffen, sagte Dr. Konstanze Blatt vom GKV-Spitzenverband. Ohne einheitliches Datenformat werde das Projekt scheitern. Offensichtlich wird auch über die Unabhängigkeit der Register diskutiert. Chefärzte sollten den Registern gegenüber nicht weisungsbefugt sein, sagte Blatt.

Weit auseinander liegen die Vorstellungen von Ärzten und Kassen bei den Vergütungen für die Meldungen an die Register. Die Kassen bieten fünf Euro für die Meldung einer Neuerkrankung, drei Euro für die einer Folgeerkrankung und 1,75 Euro für histologische Befunde an.

Die Forderungen der Leistungserbringer lägen um das Acht- bis Zehnfache höher, sagte Dr. Mechtild Schmedders vom GKV-Spitzenverband. Der Bundesfinanzhof trägt zur Ablehnung der Mitarbeit an den Krebsregistern bei. Die Einnahmen aus den Meldungen an die Krebsregister sollen umsatzsteuerpflichtig sein, berichtete Schmedders. Dazu gebe es "dissente Dokumente".

Ungeklärt sind darüber hinaus Fragen des Datenschutzes. Dabei geht es sowohl um eine Verpflichtung der Ärzte, Krebsdiagnosen an die Register zu melden als auch um Widerspruchsrechte der Patienten. Diskutiert wird zudem, wie sich die privaten Krankenversicherer und die Beihilfe an den Vergütungssystemen beteiligen sollen. (af)

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