Pathologen

Sorge um Krebsregister

"Ein babylonisches Desaster" beim Aufbau föderal strukturierter Krebsregister befürchten Pathologen.

Von Jonas Tauber Veröffentlicht:

BERLIN. Der Bundesverband Deutscher Pathologen sieht den rechtzeitigen Aufbau klinischer Krebsregister in den Bundesländern in Gefahr und warnt vor einem Scheitern des Projekts. "Es ist fünf vor zwölf", sagte Professor Karl-Friedrich Bürrig, der frischgebackene Verbandspräsident vor Journalisten in Berlin.

Bürrig: "Es wäre bedauerlich, wenn die Einrichtung klinischer Krebsregister nicht zustande kommt." Er verwies auf ein Prognos-Gutachten im Auftrag des GKV Spitzenverbands vom August, laut dem die planmäßige für Ende 2017 vorgesehene Fertigstellung der Register in mehreren Bundesländern gefährdet ist.

Während die Register in Ländern wie Berlin und Brandenburg bereits gestartet sind, verfügt etwa Niedersachsen noch über kein entsprechendes Ausführungsgesetz.

Ziel des Nationalen Plans

Der Aufbau klinischer Krebsregister ist eines der Ziele des Nationalen Krebsplans. Sie sollen im Gegensatz zu epidemiologischen Registern die Krankheitsverläufe von Patienten erfassen und so Verbesserungen in der Krebsbehandlung ermöglichen.

Gesetzliche Grundlage ist das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz von 2013. Es sieht vor, dass die einzelnen Bundesländer bis Ende 2017 Ausführungsgesetze verabschieden und arbeitsfähige Krebsregister schaffen. Die Pathologen zweifeln allerdings, ob das gelingen kann.

Bürrig sagte, klinische Krebsregister seien eine wichtige Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Versorgung in der Fläche. "Entscheidend ist die Frage, welche Therapien in welchen Zentren erfolgreich sind, und dafür braucht man diese Daten", erklärte er.

Allerdings herrsche derzeit ein "babylonisches Desaster", weil die Länder unterschiedliche Vorgaben zur Meldung pathologischer Befunde machten. Der Verband wünscht sich ein bundesweit einheitliches Vorgehen.

Bürrig sagte, Voraussetzung für ein erfolgreiches klinisches Krebsregister sei, dass Ärzte Befunde möglichst vollzählig melden. Davon sei man heute trotz Meldepflicht wegen fehlender Meldestrukturen aber weit entfernt.

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