Geburtshilfe

Hebammen klagen über Arbeitslast

Bis zu vier Geburten gleichzeitig betreuen Hebammen in Deutschland – sie fordern nun ein Geburtshilfe-Stärkungsgesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Viele Hebammen arbeiten nur noch in Teilzeit.

Viele Hebammen arbeiten nur noch in Teilzeit.

© Tyler Olson / stock.adobe.com

BERLIN. Anlässlich des Internationalen Hebammentages am 5. Mai hat der Deutsche Hebammenverband eine rasche und nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Geburtshilfe angemahnt. Das Versorgungsniveau in Deutschland liege weit unter dem europäischen Standard. Betreut eine Hebamme in Großbritannien im Durchschnitt 30 Frauen, so ist eine Hebamme in Deutschland für doppelt bis dreimal so viele Gebärende verantwortlich.

Besonders unbefriedigend sei die Versorgungssituation in der Geburtshilfe, wenn Hebammen bis zur vier Geburten parallel betreuen müssen, beklagt Andrea Ramsell, Präsidiumsmitglied des Deutschen Hebammenverbandes.

Schwierige Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsbedingungen seien durch ein Übermaß an Überstunden, nicht realisierbaren Pausen, schwer planbaren Vertretungsdiensten sowie fachfremde Tätigkeiten charakterisiert. Das habe dazu geführt, dass von den 9385 festangestellten Hebammen fast 72 Prozent nur noch in Teilzeit arbeiten – 1991 wären es nur 28,9 Prozent gewesen.

Die ergänzenden geburtshilflichen Leistungen von freiberuflichen Hebammen – 1848 arbeiten als Beleghebammen – sind weitgehend intransparent. Laut einer aus dem Jahr 2012 datierenden IGES-Studie haben 25 Prozent der freiberuflichen Hebammen zwischen 2008 und 2010 die Geburtshilfe aufgegeben, unter anderem, weil das Honorar steigende Versicherungsprämien nicht mehr abdeckte.

Gegenwärtig lasst das Bundesgesundheitsministerium die Versorgungssituation in der Geburtshilfe erheben, Ergebnisse werden nach Informationen des Hebammenverbandes im Spätsommer erwartet.

Was sind die Eckpunkte?

Vor dem Hintergrund der Versorgungsdefizite fordert der Verband in einem Eckpunktepapier für ein Geburtshilfe-Stärkungsgesetz:

  • Verbindliche Personalvorgaben, die eine Eins-zu-Eins-Betreuung bei der Geburt ermöglichen; danach soll eine Hebamme jährlich nicht mehr als 30 Frauen betreuen.
  • Transparenz der Krankenhäuser über die Anzahl der Entbindungen und der tatsächlichen vollzeitäquivalenten Hebammen-Planstellen.
  • Einrichtung geburtshilflicher-gynäkologischer Notdienste außerhalb der Kreißsäle.
  • Ausbau der Fortbildung und Implementierung einer repressionsfreien Fehlerkultur.
  • Uneingeschränkte Zustimmung des Hebammenverbandes finden die vom Bundesgesundheitsministerium entwickelten Pläne für eine Ausbildungsreform, die auf eine Akademisierung des Berufs abzielen. Durch eine wissenschaftliche und duale Ausbildung leite die Reform einen Paradigmenwechsel durch Verzahnung von Theorie und Praxis ein“, stärke die Position der Hebammen in der Klinikhierarchie und hebe die deutsche Ausbildung auf das von der EU geforderte Niveau, sagte Präsidiumsmitglied Yvonne Bovermann.
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