Entlassungen sind die erste Antwort auf die einschneidende Honorarreform zum Jahresstart

In einer Praxis nahe der dänischen Grenze führt die zum Jahreswechsel in Kraft getretene Honorarreform zu Konsequenzen. Da sich die Personalkosten nicht mehr mit dem im Regelleistungsvolumen zugebilligten Geld erwirtschaften lassen, wurden bereits zwei Arzthelferinnen entlassen.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Die Honorarreform halbiert Dr. Carsten Heinemeier (l.) den Praxisumsatz. Die Zukunft des angestellten Arztes Ulrich Hackel in der Praxis ist ungewiss.

Die Honorarreform halbiert Dr. Carsten Heinemeier (l.) den Praxisumsatz. Die Zukunft des angestellten Arztes Ulrich Hackel in der Praxis ist ungewiss.

© Foto: di

Den Start ins Jahr 2009 hatten Dr. Carsten Heinemeier und seine Praxisangestellten sich anders vorgestellt. Wegen der Honorarreform musste der Landarzt zwei Mitarbeitern kündigen, zwei weiteren droht im Februar die Entlassung.

"Das Gesundheitswesen ist ebenfalls stark vertreten": So wirbt das Amt Schafflund auf seiner Homepage für die Region an der dänischen Grenze. "Das Gesundheitswesen" in Schafflund ruht auf Apotheke, Zahnarzt und der Landarztpraxis von Dr. Carsten Heinemeier.

Der versorgt mit seinem Team in jedem Quartal 2450 gesetzlich und 370 privat versicherte Patienten. Um den hohen Patientenandrang überhaupt bewältigen zu können, ist der Landarzt auf die Unterstützung durch zahlreiche Angestellte, darunter Assistenzarzt Ulrich Hackel, angewiesen. Die Honorarreform sorgt nun dafür, dass sich Heinemeier so viele Angestellte nicht mehr leisten kann.

Vielleicht muss die Ehefrau in der Praxis einspringen

Zwei Mitarbeiterinnen hat Heinemeier bereits zum Jahresbeginn gekündigt, zwei weiteren die Entlassung zum 15. Februar angekündigt. Wer und wie viele von den restlichen sechs Mitarbeitern bleiben können und ob vielleicht Heinemeiers Ehefrau einspringen muss, um die Praxisabläufe aufrecht zu erhalten, weiß er derzeit selbst nicht. Eine Kündigung seines angestellten Arztes würde zwar Entlastung bei den Personalkosten schaffen, hätte aber zur Folge, dass der Patientenandrang nicht mehr bewältigt werden kann. Fest steht für Heinemeier, dass die Praxis nicht wie bislang weitergeführt werden kann.

Fünf Tage vor Weihnachten erhielt Heinemeier die Mitteilung über sein Regelleistungsvolumen (RLV) im ersten Quartal 2009. Nach dieser Prognose wird sein Gesamthonorar von 161 312 Euro im Vorjahresquartal in diesem Quartal auf 96 898 Euro sinken. Hauptverantwortlich ist der Rückgang im RLV, das halbiert wurde - von 124 565 auf 62 237 Euro.

Der massive Einbruch im RLV erklärt sich durch einen gesunkenen Fallwert und durch eine Abstaffelungsregelung, die ab 1200 Patienten greift. Heinemeier wird für die komplette zweite Hälfte seiner Patienten der Fallwert gekürzt: Für die ersten 200 um 25 Prozent, für die nächsten 300 um 50 Prozent und für alle weiteren um 75 Prozent.

Welche Folgen der Honorareinbruch für die Versorgung bedeutet, ist derzeit nicht absehbar. Heinemeiers Kollegen im Umland haben ihm bereits signalisiert, keine Kapazitäten für zusätzliche Patienten frei zu haben. Der Landarzt erwartet, dass die Patienten zunächst auch weiterhin wie gewohnt in seine Praxis kommen werden.

Als er 1996 in die Gemeinschaftspraxis einstieg, haben drei Ärzte die Patienten versorgt. Nachdem ein Kollege in Ruhestand ging und einer sich für die Tätigkeit im Krankenhaus entschied, hat Heinemeier deren Punktzahlvolumen übernommen und mit Hilfe der Angestellten die Versorgung geschultert.

Gegen den RLV-Bescheid ist Widerspruch eingelegt

Zwar laufen in den ersten Monaten noch die Abschlagszahlungen auf Grundlage von 2008 weiter, doch zu viel gezahltes Honorar wird später verrechnet. "Die ersten Abschlagszahlungen sind quasi ein Kredit", erläutert der 44-jährige Arzt. Ohne sofortiges Gegensteuern fürchtet Heinemeier die Insolvenz. Die Kündigungen hält er schon deshalb für unabwendbar, um sich nicht dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung ausgesetzt zu sehen.

Zugleich hat er juristische Schritte eingeleitet. Über seinen Anwalt hat Heinemeier Widerspruch beim Sozialgericht gegen den RLV-Bescheid eingelegt. Er beruft sich auf den Paragrafen 87b, wonach eine kontinuierliche Versorgung der Versicherten sicherzustellen ist.

So lange keine Entscheidung gefallen ist, bemühen sich Heinemeier und Hackel um eine möglichst reibungslose Patientenversorgung. Wegen der Kündigungen kann es in der geräumigen 500 Quadratmeter großen Praxis demnächst aber deutlich leerer werden. Heinemeier und Hackel haben sich schon mal mit der Anmeldung vertraut gemacht - falls sie ihre Patienten demnächst dort selbst begrüßen müssen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Jetzt geht es ans Eingemachte

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