Bremen
Ausnahmen sollen möglich sein
In Bremen können Vertragsärzte Praxisbesonderheiten grundsätzlich erst bei einer Überschreitung des Fallwertes von mehr als 30 Prozent geltend machen. Aber: "Der Vorstand behält sich vor, im begründeten Einzelfall auch von dieser Quote abzuweichen", so die KV. Praxisbesonderheiten können bei einem besonderen Versorgungsauftrag oder einer besonderen, für die Versorgung bedeutsamen fachlichen Spezialisierung geltend gemacht werden.
Geltend gemacht werden können "Leistungen, die nur wenige Ärzte einer Fachgruppe erbringen und für die eine besondere Qualifikation erforderlich ist." Die Anträge müssen beim Vorstand der KV Bremen gestellt werden.
"Die KV Bremen geht davon aus, dass die Rückstellungen ausreichen, zumal grundsätzlich an der Größe 30 Prozent festgehalten wird", heißt es. (cben)
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