Sachsen-Anhalt empfiehlt Ärzten an AKR festzuhalten
MAGDEBURG (zie). Die Anwendung Ambulanter Kodierrichtlinien (AKR) bleibt in Sachsen-Anhalt eine Kür. Der Beschluss, sie zur Pflicht zu erheben, ist nach dem Entwurf des Versorgungsgesetzes vom Tisch - die KV Sachen-Anhalt sieht das jedoch kritisch.
Veröffentlicht:Mathias Tronnier, geschäftsführender Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sachen-Anhalt (KVSA) sagte: "Gleichzeitig fordert das Gesetz, die Vergütung eng an die Veränderung der Morbidität zu koppeln.
Das ist für uns ein deutlicher Widerspruch und spricht eher für eine systematische Verschlüsselung." Hinzu komme, dass die Berücksichtigung der Morbidität beim Honorar bislang immer aufgrund einer "schlechten Kodierqualität" abgelehnt worden sei.
Die KVSA stellt jedem Arzt frei die AKR anzuwenden oder nicht, empfiehlt aber Ärzten, die bereits nach den AKR arbeiten, daran festzuhalten. "Fakt ist, wir brauchen für die Abbildung der Morbidität die vollständige und möglichst genaue Erfassung der ICD-Diagnosen und werden den Vertragsärzten deshalb weitere Hilfen zum ordnungsgemäßen Verschlüsseln zur Verfügung stellen", so Tronnier.
Darüber hinaus soll das Thema innerhalb der Veranstaltungsreihe "KVSA informiert" eine Rolle spielen. "Auf Wunsch gehen wir auch direkt zu den einzelnen Fachgruppen", sagte Tronnier.
Dass es bei der ICD-10-Darstellung Nachholbedarf gibt, habe die Auswertung der Diagnoseverschlüsselung aus den vergangenen Quartalen gezeigt. Viele Diagnosen seien schlicht vergessen worden. Ein Beispiel sind die Patienten im DMP-Diabetes, bei denen oft die Diagnose Diabetes fehlte.