Erste KV will RLV-Zuschlag für BAG begrenzen

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BREMEN (cben/reh). Schwerere Zeiten für Bremens Berufsausübungsgemeinschaften (BAG). Der Honorarverteilungsausschuss der KV Bremen hat angekündigt, er werde die Zuschläge für BAG von bis zu 40 Prozent auf das Regelleistungsvolumen (RLV) auf rund zehn Prozent begrenzen.

Der Bewertungsausschuss hatte die RLV-Zuschläge für die BAG eigentlich zum 1. Juli 2011 geändert (wir berichteten). Betroffen waren aber nur standort- und fachübergreifende Zusammenschlüsse. So sollen solche BAG nur dann einen Zuschlag erhalten, wenn sie auch einen gewissen Kooperationsgrad nachweisen.

KV Bremen setzt wieder auf den Status quo ante

Fachübergreifende Zusammenschlüsse könnten aber so auf einen Zuschlag von bis zu 40 Prozent kommen. Mit dem Vorratsbeschluss setzt die KVHB nun in etwa die Regelung wieder in Kraft, die bis zum 1. Juli 2011 galt: je nach Art der Kooperation in der Regel höchstens 15 Prozent Zuschlag auf das RLV.

Außerdem sollen nach dem Beschluss des Bremer Ausschusses fach- und standortübergreifende BAG "den kleinsten an einer Betriebsstätte allein zu vergebenden Zuschlag" erhalten. Gründen etwa vier Fachrichtungen an einem Ort oder ein einzelner Arzt an einem weiteren Ort eine BAG, so fließt nach dem Willen der KVHB gar kein Zuschlag.

Viele Kooperationen eher reine Abrechnungsübungen?

"Bei vielen Kooperationen wissen wir nicht, ob es sich bei der Zusammenarbeit eher um reine Abrechnungsübungen handelt als um eine regelrechte Zusammenarbeit", begründet Bremens KV-Chef Dr. Jörg Hermann den vorausgreifenden Beschluss des Honorarverteilungsausschusses.

Es gebe derzeit "keinen objektiven Grund, die Zuschläge zu zahlen." Es "überwiegen die sinnentleerten Kooperationen", erklärt der KV-Vorsitzende.

Einzelpraxen und "die weniger Einfallsreichen in der Fachgruppe" würden durch die GBA-Regelung über Gebühr benachteiligt, so die KV Bremen. Seit Juli seien fünf BAG zum Teil über Ländergrenzen hinweg gegründet worden.

Unter anderem erhöhter Beratungsbedarf vieler BAG durch die KVHB hätten Zweifel an den Kooperationen genährt, hieß es.

Wirksam würde der Kurswechsel der KVHB allerdings erst dann, wenn 2012 das geplante Versorgungsstrukturgesetz tatsächlich den KVen die Honorarverteilungshoheit überträgt.

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