Kommentar zur Sporttauglichkeit
Und wer zahlt jetzt?
Wenn Krankenkassen die Teilnahme ihrer Versicherten an Gesundheitswochen als Präventionsmaßnahme fördern, ist das ihre unternehmerische Entscheidung. In sie werden sowohl Marketing- als auch gesundheitspolitische Gründe einfließen.
Die Kassen können aber nicht die Leistungen der niedergelassenen Ärzte gleich mit ins Angebot nehmen. Die Techniker Krankenkasse verlangt von ihren Versicherten vor der Teilnahme an der TK-Gesundheitswoche mit sportlichen Aktivitäten eine Bescheinigung, ob das aus ärztlicher Sicht in Ordnung ist oder nicht.
Bezahlen will die Kasse für diese Leistung nicht, sie soll als "kurze Bescheinigung oder Zeugnis" über den EBM abgerechnet werden.
Der Arzt kann die geforderte Bescheinigung nur ausfüllen, wenn er den Patienten sportmedizinisch untersucht hat. Eine notwendige Leistung nach den Kriterien des Sozialgesetzbuchs V ist das nicht.
Deshalb besteht kein Grund, damit die ärztliche Gesamtvergütung zu belasten. Wenn der betroffene Arzt für die Leistung eine Rechnung nach GOÄ ausstellt, ist das seine unternehmerische Entscheidung.
Die TK kann sie ihm nicht einfach abnehmen, weil es für sie billiger ist. Das Vorgehen ist um so ärgerlicher, als die Kasse den Versicherten einen Zuschuss von stolzen 384 Euro zahlt.
Lesen Sie dazu auch: Sporttauglichkeit: Stress mit Zusatzangebot der Kasse