Kommentar zur KBV-Honorarforderung

Scheinargumente ums Geld

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Es sind bewährte pawlowsche Reflexe: Der Spitzenverband der Krankenkassen spricht von rhetorischen Kniffen der KBV, wenn diese fordert, dass das nach Tarif gestiegene Oberarztgehalt als Bezugsgröße in den Honorarverhandlungen mit zu berücksichtigen ist.

Die echten Arzthonorare lägen "bereits heute" mehrere 10.000 Euro über dem kalkulatorischen Arztlohn von 105.000 Euro.

Die Reaktion der Krankenkassen zeigt jedoch vor allem eines: Die Welt eines selbstständig wirtschaftenden Arztes ist den Kassenfunktionären offenbar sehr fremd. Ein Unternehmer, der ein Arzt eben auch ist, braucht zusätzlich zu diesem "Arztlohn" zum einen eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals, zum anderen eine Risikoprämie.

Das Gehalt eines Oberarztes ist nicht danach bemessen, dass er ein medizintechnisches Gerät, das kaputt geht, selbst neu anschaffen könnte. Der niedergelassene Arzt muss mit dem Honorar genau das leisten - und viele andere Risiken tragen, etwa die MFA auch dann bezahlen, wenn sie krank wird.

Wer also der Öffentlichkeit unterschieben will, dass es niedergelassenen Ärzten besser ginge als Oberärzten, weil die Honorarsumme höher liege als das Oberarztgehalt, argumentiert letztlich unredlich.

Lesen Sie dazu auch: Arztlohn: KBV eröffnet mit 28.000 Euro die Honorarrunde

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