Wiederholungsrezepte
Pillenrezept bleibt abrechenbar – trotz Versichertenpauschale
Wiederholungsrezepte sind im EBM eher ein Minusgeschäft. Meist sind sie mit der Versichertenpauschale abgedeckt. Das gilt aber nicht bei der Rezeptierung von Kontrazeptiva. Damit sind solche Wiederholungsrezepte auch für Hausärzte durchaus interessant.