Begrenzte Spielräume
Auch in der GOÄ wachsen die Bäume nicht in den Himmel
Die GOÄ erlaubt nicht nur mehrfache Steigerungen des einfachen Gebührensatzes – bis hin zur individuellen Honorarvereinbarung ("Abdingung"). An einigen Stellen wird auch eine Einschränkung dieses Honorarspielraums vorgegeben.