Ärzte Zeitung, 30.08.2010
Beim Ausfüllen von Überweisungsaufträgen schleicht
sich schnell einmal ein Zahlendreher bei der Empfänger-Kontonummer
ein. Daher sollte in der Praxis jede Überweisung noch einmal
geprüft werden. Denn die Banken müssen seit November 2009 bei
Überweisungen die Kontonummer nicht mehr mit dem Namen des
Empfängers abgleichen.
Mit der Folge, dass das Geld tatsächlich bei einem falschen
Empfänger landet und die Kunden gegenüber ihrer Bank keinen
Anspruch auf Erstattung haben. Um trotzdem an das Geld zu kommen, ist
schnelles Handeln gefragt: Zuerst die Hausbank ansprechen, eventuell
lässt sich die Überweisung stoppen. Wenn nicht, sollte die
Bank des Empfängers angeschrieben werden, mit der Bitte, den
Rückforderungsbrief an den Kontoinhaber weiterzuleiten.