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Neues Gesetz

Mehr Lohngerechtigkeit – auch in Kliniken?

Ein Auskunftsanspruch auf die Gehaltskriterien soll künftig für gerechtere Lohnstrukturen sorgen. Vor allem Frauen sollen davon profitieren.

Veröffentlicht:

BERLIN. Das geplante neue Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit gibt Frauen nach Darstellung von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig konkrete Mittel zur Durchsetzung ihrer Ansprüche an die Hand. Das reiche bis hin zur Klage vor Gericht, sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin".

Das Gesetz ist an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen worden. Kern ist nach Ministeriumsangaben die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen künftig ihren Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

Schwesig sagte in der ARD: "Gegen dieses Gesetz gibt es massive Widerstände, weil es geht um einen Tabubruch. Es geht darum durchzusetzen, dass Frauen wirklich den gleichen Lohn bekommen, wenn sie die gleiche oder gleichwertige Arbeit machen, und dass auch die Lohnfindung nicht mehr eine "black box" ist." Es gehe darum zu wissen, ob man genauso gerecht bezahlt werde wie andere."

Gerade in Kliniken ist bekanntlich der Anteil weiblicher Arbeitnehmer – im Arzt wie im Pflegebereich – sehr hoch.

Lesen Sie später mehr an dieser Stelle oder in der APP, wie private Träger von Kliniken mit mehr als 200 Beschäftigten zu diesem Gesetzes stehen. (dpa/run)

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