Urteil

Kein Notfall-Kaiserschnitt für totes Kind

OLG Hamm weist Klage der Mutter auf Schmerzensgeld ab.

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HAMM. Eine Notsectio ist nur dann indiziert, wenn sich noch ein Lebenszeichen des Kindes feststellen lässt.

"Es muss eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass das Kind lebt und ohne Eingriff zu versterben droht", heißt es in einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm.

Danach kann die Mutter kein Schmerzensgeld verlangen, weil die Klinik keinen Notfallkaiserschnitt mehr eingeleitet hat.

Schmerzensgeld gefordert

Die 35-jährige Klägerin war im November 2007 in ein Krankenhaus in Bochum gekommen. Dort wurde sie sofort an einen Wehenschreiber angeschlossen.

Das Gerät zeigte keine kindlichen Herztöne mehr an. Auch weitere Untersuchungen belegten, dass das Kind nicht mehr lebt.

Nach der Totgeburt warf die Mutter der Klinik einen Behandlungsfehler vor und verlangte ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro.

Sie war sich sicher, noch Kindsbewegungen gespürt zu haben. Mit einem Notfallkaiserschnitt, so ihre Überzeugung, hätte das Kind noch gerettet werden können.

"Nicht mehr indiziert"

Doch eine Notsectio war "nicht mehr indiziert", urteilte das OLG Hamm. Ein Kaiserschnitt sei immer mit Risiken für das Leben und die Gesundheit der Mutter verbunden. Sie diesen Risiken auszusetzen, sei nur gerechtfertigt, um das Kind zu retten.

Dies sei hier aber bereits aussichtslos gewesen. Denn nach allen Untersuchungen habe das Kind bereits nicht mehr gelebt. Dem Krankenhaus sei daher kein Fehler anzulasten. (mwo)

Az.: 26 U 191/12

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