Kommentar zum OLG-Urteil

Erschreckende Klarstellung

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Wer als Kläger oder Angeklagter vor Gericht steht, hat Anspruch auf ein faires Verfahren. Worin dieses faire Verfahren besteht, ist dabei nicht in Stein gemeißelt, sondern hängt von den jeweiligen konkreten Umständen ab. Bei Arzthaftungsprozessen hängt die Messlatte besonders hoch, hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) jetzt deutlich gemacht.

Bei der Verhandlung über einen vermuteten Behandlungsfehler muss sich das Gericht bemühen, das Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient auszugleichen, schreiben die OLG-Richter ihren Kollegen vom Landgericht Bielefeld ins Stammbuch.

Danach ist Aufgabe des Gerichts, dem Patienten Zeit und Gelegenheit zu geben, sich mit schwierigen medizinischen Fragen auseinanderzusetzen. Um das zu gewährleisten, müssen die Gerichte auch mal von den üblichen Verfahrensroutinen abweichen.

Das OLG hat klargestellt, dass Patienten in der Regel in einer schwächeren Position sind und deshalb der besonderen Unterstützung bedürfen. Das ist gut und wichtig.

Erschreckend ist allerdings, dass eine solche Klarstellung überhaupt nötig war. Gerichten, die sich regelmäßig mit Arzthaftungsfragen beschäftigen, sollten die hohen Ansprüche an ein faires Verfahren eigentlich bekannt sein.

Lesen Sie dazu auch: Arzthaftungsprozess: Gerichte müssen für Fairness sorgen

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Krankenkassen-Analyse

AOK: Etwas mehr Verdachtsmeldungen zu Behandlungsfehlern

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Alter für Indikationsimpfung herabgesetzt

STIKO ändert Empfehlung zur Herpes zoster-Impfung

Lesetipps
Mammografie-Screening bei einer Patientin

© pixelfit / Getty Images / iStock

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren

Patient mit Hypoglykämie, der seinen Blutzuckerspiegel mit einem kontinuierlichen Blutzuckermesssensor und einer Smartphone-App überwacht.

© martenaba / stock.adobe.com

Trotz Schulung

Die wenigsten Diabetes-Patienten reagieren adäquat auf Hypoglykämie