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Haarverlust nach Chemo

Schmerzensgeld zuerkannt

Veröffentlicht:

KÖLN. Für den dauerhaften Haarverlust nach einer Chemotherapie erhält eine Frau 20.000 Euro Schmerzensgeld. Dazu hat das Oberlandesgericht Köln ein Krankenhaus verpflichtet. Die Klinik habe die Frau nicht ausreichend über die Risiken einer Chemotherapie mit einer neuen Arznei aufgeklärt, erläuterte das Gericht am Mittwoch.

Es sei nicht sicher, dass sich die Patientin auch bei vollständiger Aufklärung für die Therapie entschieden hätte. In erster Instanz hatte die Klinik Recht bekommen. Sie war davon ausgegangen, dass die Frau sich ohnehin für die Arznei entschieden hätte.

Nach Angaben des Oberlandesgerichts war die an Brustkrebs erkrankte Patientin nicht über das Risiko des dauerhaften Haarverlusts aufgeklärt worden, obwohl der Hersteller des Medikaments in seinen Fachinformationen für Ärzte darauf hingewiesen hatte. (dpa)

Oberlandesgericht Köln

Az.: 5 U 76/14

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