Delegation

Agnes, Verah und Co. erobern das Land

Immer weniger Ärzte versorgen immer ältere Menschen auf dem Land. Zu schaffen ist das mithilfe sogenannter arztentlastender Praxisassistentinnen. Rund 5000 solcher Agnes, Verah und Co gibt es bereits. Doch nicht überall werden die Leistungen der qualifizierten Mitarbeiterinnen extra vergütet.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Bärbel Ulrich, ausgebildete "AgnesZwei", macht sich startklar für ihre Besuchstour. Insgesamt 100 Patienten betreut sie auf Hausbesuch in und um das Brandenburgische Briesen.

Bärbel Ulrich, ausgebildete "AgnesZwei", macht sich startklar für ihre Besuchstour. Insgesamt 100 Patienten betreut sie auf Hausbesuch in und um das Brandenburgische Briesen.

© Angela Misslbeck

BERLIN. Ärzte entlasten und Patienten an die Hand nehmen - das sind die Ziele von Agnes, Verah, MoNi und Co. Die arztentlastenden Praxismitarbeiterinnen werden vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger für die Versorgung.

Seit Oktober regelt eine neue Delegationsvereinbarung (Anlage 24 Bundesmantelvertrag) den Einsatz von nichtärztlichem Praxispersonal.

"Die Delegation ärztlicher Leistungen ist aus dem Praxisalltag nicht mehr wegzudenken", sagte KBV-Vize Regina Feldmann beim Abschluss der Vereinbarung Ende September. Die Vereinbarung sei besonders vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung das richtige Signal.

Für die Abrechnung von Leistungen der Praxismitarbeiterinnen hat sich dadurch jedoch nichts geändert. Für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen durch Mitarbeiterinnen gelten weiterhin die EBM-Nummern 40870 (17 Euro) und 40872 (bei weiteren Personen, 12,50 Euro).

Zudem ist die Abrechnung an viele Bedingungen geknüpft - an zu viele, wie Verfechter der arztentlastenden Modelle kritisieren: Durch die Beschränkung auf Regionen mit definierter Unterversorgung sind die Ziffern praktisch kaum abrechnungsfähig.

KBV und GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, dass bis Mitte nächsten Jahres geprüft wird, ob die Beschränkung auf unterversorgte Gebiete aufgehoben wird.

Für Besuche durch beauftragte Praxismitarbeiter ohne diese Voraussetzungen gibt es weiter die EBM-Nrn. 40240 und 40260, die allerdings nur sehr dürftig honoriert sind.

Dennoch setzen immer mehr niedergelassene Ärzte auf Zusatzqualifikationen für ihr Personal. Rund 5000 Praxisangestellte verfügen bereits über einschlägige Fortbildungen - Tendenz steigend. Vier Modelle sind derzeit verbreitet.

Dabei bestehen zum Teil große Unterschiede. Nicht nur die Aufgaben und Kompetenzen der Mitarbeiterinnen mit Zusatzqualifikation sind je nach Modell verschieden. Auch ihre Verbreitung und die regionalen Finanzierungs- und Abrechnungsmodelle sind sehr unterschiedlich.

Mehr über die verschiedenen Modelle, die Pros und Contras, lesen Sie exklusiv in der "Ärzte Zeitung digital" vom 17.12.2013.

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Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Rückenwind für Delegation

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