Kammer Niedersachsen
Zuwendungen für Fortbildung verboten
HANNOVER. Pharmafirmen wehren sich in Niedersachsen gegen das Verbot von ärztlichem Individualsponsoring bei Fortbildungen.
Als einzige Ärztekammer in Deutschland verbietet die ÄK Niedersachsen ihren Mitgliedern per Berufsordnung, von Dritten Zuwendungen entgegenzunehmen, "welche die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ermöglichen oder unterstützen", wie es in ihrer Berufsordnung heißt.
Gemeint sind nicht nur Hotel oder Reisekosten, sondern auch Tagungsgebühren. "Einige Pharmahersteller wehren sich offenbar gegen die Regelung", sagte Dr. Jens Wagenknecht aus Varel, Hausarzt und Mitglied der Kammerversammlung, der "Ärzte Zeitung".
Tatsächlich hätten offenbar einige Hersteller angekündigt, sich aus der Standfinanzierung auf Kongressen zurückziehen zu wollen.
Die ÄKN weicht damit von der Musterberufsordnung (MBO) der Bundesärztekammer (BÄK) ab und strich Paragraf 32, Abs. 2 der MBO. Darin heißt es nämlich: "Die Annahme von geldwerten Vorteilen in angemessener Höhe ist nicht berufswidrig, sofern diese ausschließlich für berufsbezogene Fortbildung verwendet werden".
Das Verbot der ÄKN gilt eigentlich schon seit dem Jahr 2004. Doch darum hatte sich in der Vergangenheit kaum jemand gekümmert. Erst seit diesem Jahr will die Kammer konsequenter sein, was offenbar auf Widerstand stößt. Die Ärztekammer will aber bei ihrer Entscheidung bleiben. (cben)