Weiterbildung

DEGAM kritisiert KV Hessen

Die Finanzierung der Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin wird in Hessen diskutiert.

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NEU-ISENBURG. In Hessen sollen künftig 225 Stellen zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gefördert werden. Darauf hatte sich nach einigen Diskussionen die Vertreterversammlung der KV Hessen am vergangenen Wochenende geeinigt. Im Juli waren nach Angaben der KV die Fördermittel erschöpft, daher sei eine Warteliste angelegt worden.

Diese Liste sowie der Umgang der KV Hessen mit der Finanzierung der Weiterbildungsstellen wird von der Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) heftig kritisiert. 28 Nachwuchsmediziner hätten aufgrund der fehlenden Förderung ihre Weiterbildung nicht antreten können.

Das sei ein "verheerendes Signal in Richtung interessierter Studierender", heißt es in einer Mittelung der Fachgesellschaft.

"Ich habe ja Verständnis dafür, dass hessische Haus- und Fachärzte, die sich im bundesweiten Honorarvergleich ohnehin benachteiligt fühlen, wenig begeistert sind, wenn sie die notwenigen Fördermittel aus ihrem Einkommen aufbringen sollen", erklärte DEGAM-Präsident Professor Ferdinand Gerlach.

Das GKV-Solidaritätsgesetz von 1999 verpflichtet die Selbstverwaltung, die Stellen in der Weiterbildung für Allgemeinmedizin zu jeweils gleichen Teilen zu finanzieren. So werden heute rund 5000 Stellen deutschlandweit finanziert.

Nach Angaben von Gerlach gebe es immer öfter Probleme mit der Auszahlung der vorgesehenen Fördermittel. Daher fordert die DEGAM ein "Rucksack-Modell" in Form eines persönlichen Weiterbildungsbudgets.

Damit könnte jeder Weiterbildungsassistent seine Förderung von 60 Vollzeitmonaten zur nächsten Stelle mitnehmen. "Es muss dringend eine Änderung des Finanzierungsmodus erfolgen", so die DEGAM.

Auch die KV Hessen fordert Land und die Kassen in einer Resolution auf, der finanziellen "Verantwortung für die ärztliche Weiterbildung gerecht zu werden." (bee)

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