Weiterbildung

Spezialisierung nur für studierte Psychologen

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SCHLESWIG. In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig geurteilt, dass Berufsbezeichnungen wie Kommunikationspsychologe nur Absolventen eines Psychologiestudiums zugänglich sind (Az.: 2 O 146/14). Darauf weist der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hin. Laut BDP bestätigte das OLG das Urteil des Landgerichts Lübeck. Demnach dürfe ein Weiterbildungsanbieter für seine einjährigen Lehrgänge nicht mit den Berufsbezeichnungen Betriebspsychologe, Organisationspsychologe bzw. Kommunikationspsychologe werben, wenn die Weiterbildung nicht auf ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie durch die Teilnehmer aufbaue. "Wir freuen uns über diese Klarstellung sowohl für die Verbraucher als auch für die gut ausgebildeten Psychologinnen und Psychologen", so BDP-Präsident Professor Michael Krämer. (maw)

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