Recht

Standards in der Medizin sind häufig eine Frage der Lesart

Was ist in der Medizin gemeint, wenn Ärzte vom "Standard" sprechen? Eine leitliniengerechte Behandlung ist nur eine Erkläroption. Juristen fordern eine berufsübergreifende Diskussion, um Missverständnissen besser entgegenzuwirken.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Richtlinien oder Behandlungs-Standards sind nicht immer eindeutig.

Richtlinien oder Behandlungs-Standards sind nicht immer eindeutig.

© tashatuvango / Fotolia.com

KÖLN. Der Begriff des Standards in der Medizin muss viel stärker als bisher Gegenstand einer interdisziplinären Diskussion werden, fordert Professor Christian Katzenmeier, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinrecht an der Universität zu Köln. "Der Standardbegriff ist zentral für die Bestimmung der Anforderungen an das medizinische Behandlungsgeschehen", so Katzenmeider beim 6. Kölner Medizinrechtstag, den sein Institut und das Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health ausgerichtet hatten.

In der Praxis komme ihm eine enorme Bedeutung zu, wenn er als Maßstab für eine korrekte Behandlung, für Art und Umfang der zu erbringenden Leistung, für eine gute, gerechte und umfassende Krankenbehandlung oder auch für die Bestimmung der Erstattungsfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt wird.

Standard als Maßstab

"Dabei wird der Begriff des Standards aber keineswegs in allen betroffenen Wissenschaftsdisziplinen deckungsgleich verwendet", betonte Katzenmeier. Es macht eben einen großen Unterschied, ob man aus Sicht der Wissenschaft, der medizinischen Praxis, des Rechts – dabei wiederum unterschieden nach Sozial- und Zivilrecht – oder der Medizinethik auf das Thema blickt.

Im Zivilrecht bezeichne der Standard Inhalt und Umfang der Leistungsverpflichtung aus dem Behandlungsvertrag und diene als Maßstab für eine fachgerechte Behandlung, erläuterte Katzenmeier. Bei der Bestimmung des Standards bediene sich das Recht des Urteils der Medizin darüber, was in einem konkreten Behandlungsgeschehen von einem gewissenhaften Arzt in der jeweiligen Fachrichtung verlangt werden kann.

"Während das Haftungsrecht Abweichungen von diesem Standard ohne Rücksicht auf ökonomische Umstände sanktioniert, stellt das Sozialrecht andere Anforderungen, nämlich an die Wirtschaftlichkeit der Behandlung". Die Medizin lege weitere Lesarten des Standards zugrunde. Zum einen beziehe sie sich etwa in den Leitlinien auf die beste medizinische Evidenz, zum anderen auf das von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte oder wirtschaftlich Machbare.

In der Ökonomie habe der Begriff des Standards eine instrumentelle und normative Rolle, vor allem wenn es um die Beurteilung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses von Maßnahmen geht", so der Medizinrechtler. "Aus der Perspektive der Ethik sind grundlegende Fragen zu Gerechtigkeit und Ansprüchen aus dem Prinzip der Solidarität sowie Fragen zum Umfang ärztlicher Aufklärung mit Blick auf die Patientenautonomie und den Zugang zur Behandlungsoptionen berührt."

Nährboden für Widersprüche?

Diese stark divergierenden Interpretationen des Standards rufen nach seiner Einschätzung in Wissenschaft und Praxis Verwerfungen, Widersprüche und Ungleichbehandlungen hervor. "Die Anforderungen an eine ‚gute‘ medizinische Behandlung fallen zum Teil erheblich auseinander, tragen zu Fehlsteuerungen bei und begünstigen das Entstehen ernsthafter Konflikte für die an einer Behandlung Beteiligten", betonte Katzenmeier.

Der Begriff des Standards sei letztlich nicht rein empirisch zu fassen, sondern habe erhebliche normative Voraussetzungen und Konsequenzen. Deshalb: "Eine grundlegende Auseinandersetzung unter Einbeziehung aller betroffenen Disziplinen ist längst überfällig", mahnte er.

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