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Wissenschaftliche Empfehlungen

Weitere Berufskrankheiten anerkannt

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesarbeitsministerium hat neue wissenschaftliche Empfehlungen veröffentlicht. Damit liegen laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse vor, um vier weitere Erkrankungen künftig wie eine Berufskrankheit im Sinne von Paragraf 9, 2 SGB VII anzuerkennen.

Die wissenschaftliche Empfehlung ist die Voraussetzung dafür, dass Erkrankungen Eingang in die Berufskrankheitenliste finden. Bei den vier Erkrankungen handelt es sich um Leukämie durch Butadien, Kehlkopf- und Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, sowie um fokale Dystonie. (maw)

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