Mitarbeitergesundheit

Lücken in Stress- und Burnout-Prävention

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz vernachlässigen viele kleinere Unternehmen, so eine Analyse.

Veröffentlicht:

STUTTGART. Mittelständische Unternehmen in Deutschland ignorieren mehrheitlich gesetzliche Vorschriften zur Stress- und Burnout-Prävention.

Nur in rund vier von zehn Firmen (41 Prozent) erfolgt die im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene psychische Gefährdungsbeurteilung, die stressbedingte Erkrankungen und Ausfälle verhindern soll.

Das geht aus dem Arbeitssicherheitsreport 2018/2019 der technischen Prüforganisation Dekra hervor.

Für die Untersuchung seien vom Institut forsa im Auftrag der Dekra insgesamt 300 zufällig ausgewählte Entscheider im Personalbereich oder Arbeitsschutz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) von zehn bis unter 500 Mitarbeitern befragt worden.

Ein wesentliches Thema der repräsentativen Studie sei die Gefährdungsbeurteilung, die im deutschen Arbeitsschutzrecht das zentrale Element darstellt. Seit 2013 schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor, dass Arbeitgeber auch die psychischen Gefährdungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz systematisch beurteilen müssen.

Falls erforderlich, muss der Arbeitgeber Maßnahmen gegen krankmachenden Stress am Arbeitsplatz einleiten. Private und berufliche psychische Belastungen tragen maßgeblich zu Burn-out oder Muskel- und Skeletterkrankungen und somit zu Fehlzeiten und Qualitätsmängeln bei.

Laut AOK-Fehlzeitenreport 2018 ist die Häufigkeit von Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen zwischen 2007 und 2017 um 67,5 Prozent angestiegen. (maw)

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