Arzneimitteltherapiesicherheit

Datenschützer in NRW anlassbezogen im Boot

Landesgesundheitsministerin Steffens beantwortet Datenschutzfragen zu AMTS-Modellprojekten in NRW.

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KÖLN. Bei Modellprojekten zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) werden in Nordrhein-Westfalen die Datenschützer anlassbezogen eingebunden. Eine grundsätzliche Einbeziehung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist nicht vorgesehen und würde die Kapazitäten der Behörde überschreiten. Das geht aus der Antwort von Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Schwerd (fraktionslos) hervor. Datenschutzbelange werden danach bei den AMTS-Projekten aber dennoch gewahrt.

Schwerd war auf einen Bescheid der Landesdatenschutzbeauftragten gestoßen, nach dem sie bei verschiedenen Modellprojekten zur Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte bezüglich der AMTS nicht eingebunden war, etwa dem Medikationsplan NRW, dem Arzneimittelkonto NRW oder dem Team eGK. In ihrer Antwort weist Steffens darauf hin, dass keines dieser und weiterer Projekte direkt in der Verantwortung der Landesregierung liegt, sie aber zum Teil mit Mitteln des Landes oder der Europäischen Union gefördert werden. "Alle im Rahmen der Landesinitiative eGesundheit.nrw geförderten Projekte verpflichten sich auf die Erfüllung definierter Anforderungen unter anderem zu Datenschutz und IT-Sicherheit." Sie würden vom Zentrum für Telematik und Telemedizin (ZTG) beraten und begleitet, erläutert die Ministerin.

Die Projektbeteiligten müssten unter anderem ein Datenschutz- und ein Informationssicherungskonzept vorlegen. Zudem sollten für den sicheren technischen Austausch von Daten und Dokumenten "möglichst Lösungsansätze auf Basis anerkannter Standards und Lösungen" verwendet werden. Die Anforderungen an den Datenschutz und die IT-Sicherheit haben nach Angaben von Steffens zum Teil zu einem finanziellen und personellen Mehraufwand für die Projekte geführt.

Auf Basis der Erfahrungen hat das ZTG gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie einen Leitfaden zur Erstellung von Datenschutzkonzepten im Gesundheitswesen erstellt. Er ist Ende 2016 fertiggestellt worden und steht den Projekt-Beteiligten als Arbeitshilfe zur Verfügung.

"Eine weitere Schwierigkeit ist die bislang fehlende nationale Telematikinfrastruktur, welche die notwendigen technischen Werkzeuge zur Umsetzung einer hochsicheren Kommunikations- und Kooperationsumgebung mitbringt", gibt Steffens zu bedenken. (iss)

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